Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 21 = 3.F. Jg. 1 (1877))

16.31. Neue Zeitschriften

Neue Zeitschriften.

935

Nachtrag: Bemerkungen des Advokaten Dr. B. Geiger zu der Abhand«
lung 1. in Heft 1 und Entgegnung des Verfassers der letzteren.
Band 36.
Heft I, enthaltend:
A. Abhandlungen:
1. Geiger, Dr. B, Advokat in Frankfurt a. M., Zur Reform der Aktien-
gksetzgebung;
2. v Kräwel, Geh. Justizrath in Naumburg, Besprechung der im 20. Bande
enthaltenen Entscheidungen des Reichs-Oberhandelsgerichts;
3. Ladenburg, Dr., in Mannheim, über das Recht des Wechselinhabers in
den Konkursen mehrerer Wechselverpflichteten.
Heft 2, enthaltend:
A. Abhandlungen:
1. Ladenburg, Dr., in Mannheim, die Uebernahme eines bestehenden Han-
delsgeschäfts mit Aktiven und Passiven;
2. West, Kreisgerichtsrath in Bernburg, über das Rechtsverhältnis! des
Aktionärs zur Gesellschaft, wenn er zu vermögensrechtlichen Leistungen
neben der Geldeinlage statutenmäßig verpflichtet ist;
3. v. Kräwel, Geh. Justizrath in Naumburg, über die rechtzeitige Rüge
der Kewährsmängel.

46.
Reue Zeitschriften.
I. Entscheidungen des Lönigl. Ober-Verwattungpgerichts, herausgegeben
von den Ober-Berwaltungsgerichtsrüthen Jebens und von Meyeren,
Band I, Berlin 1877, Carl Heymann's Verlag.
In dem Vorworte zu den Entscheidungen geben die Herausgeber die Gesichts-
punkts an, welche bei der Auswahl der veröffentlichten Erkenntnisse maßgebend
gewesen sind. Die Sammlung soll nicht nur der Wissenschaft des öffentlichen
Rechts und der Rechtsprechung im Verwaltungsstreitverfahren, sondern namentlich
auch der Verwaltung selbst dienen. Die Aufgabe, welche durch die Kreisordnung
vom 13. Dezember 1872 und die darauf fortbauenden Gesetze an die Verwaltungs-
behörden herangetreten ist, erscheint als eine so schwierige, daß es dankbar aner-
kannt werden muß, wenn Mitglieder des Ober-Verwaltungsgerichts die Grundsätze,
welche bei der Rechtsprechung im Verwaltungsstreitverfahren aufgestellt sind, zur
allgemeinen Kunde bringen. Es werden 67 mit ausführlichen Gründen versehene
Entscheidungen aus der Spruchpraxis des Gerichtshofes und eine Anzahl von
Verfügungen, welche generell an die Bezirks-Verwaltungsgerichte, oder aus Anlaß
spezieller Fälle erlassen sind, und welche vorzugsweise das Verfahren betreffen,
mitgetheilt. Ein näheres Eingehen auf den sehr interessanten Inhalt dieses ersten
Bandes würde hier zu weit führen und erübrigt um so mehr, da die Tages»
blätter eine Reihe von Fällen näher besprochen haben. Wir zweifeln nicht, daß
das Unternehmen bei Juristen und Verwaltungsbeamten, nicht minder bei gebil-
deten Laien dankbare Aufnahme finden wird. Die äußere Ausstattung ist eine
vorzügliche.

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer