Volltext : Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 63 = H. 125/126 (1844))

8. Inhalt des drei und sechszigsten Bandes

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Inhalt
des drei und sechszigsten Bandes.

Hundert und fünf und zwanzigstes Heft.

Erster Abschnitt.
Rechtswissenschaft. Seite
I. lieber die Verpflichtung der Descendenten des Lehn-
befltzers, die Verfügungen ihres Ascendenten über
die Substanz des Lehns anzuerkennen, und über
die erforderliche Zuziehung der nicht eingetragenen
Agnaten bet Verfügungen über die Substanz des
LehnS, nach märkischem Provinzialrechte . . 3 — 101
II. Bemerkungen über das offene Sendschreiben eines
Sächsischen Anwalts an den König!. Preuß. Justiz-
minister Mühler, in.Bezug auf dessen Ministerial-
Reskript vom 6. Februar 1844, den ausgeschriebe-
nen Mainzer Advokaten-Verein betreffend . . 105 — 133
III. «Plenar-Beschlüsse des König!. Geheimen Ober-Tri-
bunals .. 139 — 200
Zweiter Abschnitt.
Gesetzgebung. Jahr 1844.
Erstes Quartal. 203 — 292
Dritter Abschnitt.
Rechtsverwaltung.
I. Personal-Veränderungen bei den Justiz-Behörden
während des Zeitraums vom 1. Januar bis zum
31. März 1844 .. 295 — 313
II. Ordensverleihungen an Justtzbeamle im Jahre 1843
und beim Krönungs- und Ordensftste, am 21. Ja-
nuar 1844 .' 314 — 318

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