8.
Inhalt des drei und sechszigsten Bandes
601
Inhalt
des drei und sechszigsten Bandes.
Hundert und fünf und zwanzigstes Heft.
Erster Abschnitt.
Rechtswissenschaft. Seite
I. lieber die Verpflichtung der Descendenten des Lehn-
befltzers, die Verfügungen ihres Ascendenten über
die Substanz des Lehns anzuerkennen, und über
die erforderliche Zuziehung der nicht eingetragenen
Agnaten bet Verfügungen über die Substanz des
LehnS, nach märkischem Provinzialrechte . . 3 — 101
II. Bemerkungen über das offene Sendschreiben eines
Sächsischen Anwalts an den König!. Preuß. Justiz-
minister Mühler, in.Bezug auf dessen Ministerial-
Reskript vom 6. Februar 1844, den ausgeschriebe-
nen Mainzer Advokaten-Verein betreffend . . 105 — 133
III. «Plenar-Beschlüsse des König!. Geheimen Ober-Tri-
bunals .. 139 — 200
Zweiter Abschnitt.
Gesetzgebung. Jahr 1844.
Erstes Quartal. 203 — 292
Dritter Abschnitt.
Rechtsverwaltung.
I. Personal-Veränderungen bei den Justiz-Behörden
während des Zeitraums vom 1. Januar bis zum
31. März 1844 .. 295 — 313
II. Ordensverleihungen an Justtzbeamle im Jahre 1843
und beim Krönungs- und Ordensftste, am 21. Ja-
nuar 1844 .' 314 — 318