Full text: Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 63 = H. 125/126 (1844))

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• angeordnet werden sollen. ES stellt sich dies als eine
nothwendige Folge heraus, während entgegengesetzten Fal-
les, -wie auch von dem Königlichen Oberlandesgericht nicht
verkannt wird, die größte Verwirrung unausbleiblich ein-
treten müßte. Wenn daher auch das Eintreten dieser von
der Expropriation unzertrennlichen Folgen nicht ausdrück-
lich ausgesprochen ist, so ist es doch jedenfalls bei der Er-
lassung der Feuer-Polizei-Ordnung beabsichtigt und als
etwas sich von selbst Verstehendes vorausgesetzt worden.
Außerdem aber hat auch dieser Fall die größte Aehnlich-
keit mit dem Verfahren bei Berichtigung der Grenzen, und
der Zustizminister muß sich mit dem Geheimen Ober-Tri-
bunal über die Anwendbarkeit des §. 459. Tit. 20. Thl. I.
des Allg. Landrcchts einverstanden erklären, wonach ganz
allgemein vorgeschrieben ist,
daß bei Grenzberichtigungen auch in Beziehung auf
die Hypothekengläubiger die neuen Pertinenzstücke an
die Stelle der vorigen treten.
Ganz von selbst versteht es sich endlich, daß überall,
wo Besitz-Veränderungen rücksichtlich des verhafteten Grund
und Bodens vorgmommen worden und das Hypotheken-
buch nach dem Ratablissements-Plan regulirt wird, den
Gläubigern und Realberechtigten überhaupt Nachricht von
der eingetretenen Veränderung ertheilt werden muß, so
wie auch ferner die Zuziehung der Realberechtigten zur
Wahrnehmung ihrer Gerechtsame in allen denjenigen Fäl-
len als nothwendig sich herausstellt, in denen die Besitzer
eines verhafteten Grundstücks gegen Geld-Entschädigung
zur Abtretung von Grund und Boden verpflichtet sind.
Das in jedem einzelnen Falle hierbei einzuschlagende Ver-
fahren wird nicht leicht zu Zweifeln Veranlassung geben.
Eventuell wird es dem Kollegium überlassen, die betreffen-
den Untergerichte hierüber mit näherer Anweisung zu ver-
sehen.
Berlin, den 10. Mal 1844.
Der Jusiizminisier.
Mühler.
An
das König!. Oberlandesgericht zu N.
I. 2113. Mestphaten 14.

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