Full text: Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 63 = H. 125/126 (1844))

3.4. Hypotheken- und Deposital-Recht

264

D.
Hypotheken- und Deposital-Recht.

23.
Zu Zerstückelungen der mit bäuerlichen Leistungen
behafteten Grundstücke in den ehemals Westfäli-
schen, Belgischen und Französischen Landeötheilen
ist der Konsens des Realberechtigten erforderlich.

Es ist zur Kenntniß des Zustizministers gekommen,
daß einige Gerichte aus den Reskripten vom 20. Januar
1838 und 22. September 1839 (Jahrbücher Band 51.
Seite 173 und Band 54. Seite 1?8) Veranlassung ge-
nommen haben, die nach §. 40 des Gesetzes vom 21.
April 1825 über die, den Grundbesitz betreffenden Rechts-
verhältnisse in den Landcstheilen, welche vormals zum Kö-
nigreiche Westphalcn gehört haben, so wie nach den §. 20.
der andern beiden Gesetze von demselben Tage, bei Zer-
stückelungen solcher Grundstücke, auf welchen noch irgend
eine bäuerliche Leistung haftet, erforderliche Einwilligung
des Realberechtigten für entbehrlich zu halten.
Dies liegt nicht im Sinne sener Reskripte, durch
welche die besonderen Vorschriften der Gesetze vom 21. April
1825 wegen des zu Zerstückelungen erforderlichen Konsen-

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