Full text: Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Rep. 1840 (1840))

Gebühren-Rechnungen. — Gebührentaxe. 67
führung des Edicts vom 14. Sept. 1811, wegen Ablösung der Real-Gerwerbsbe-
rechligungen nothwendigen Subhastationem 13.290. —14.155. dcrGemeinheits-
theilunqs- und Abldsungssachen. 83. 200. — II. 157. Gebührenfreiheit der
Requisitorialien und Remissorialien bei Insinuationen von Vorladungen, mit Ztus-
nahme der Copialien. 13. 286. — V. 41. der Berichte derCommiffarien, womit
sie Zeugenverhöce einreichen. 18. 21. — V. 56. Bleibt, wenn ein Gerichtshcrc
" ^ sein Gerichtsamt außer einigem fixi'rten Gehalt und Deputat auch auf die Gerichts-
gebühren ohne einen Vorbehalt angewiesen hat, dennoch" derselbe von der Zahlung
solcker Gebühren sowohl in seinen eigenen bei diesem Gerichtsamte verhandelten
> Rechtsgeschäften, als auch bei den ihn sonst in subsidium treffenden Criminalge-
bühren befreit? Abh. vom Assistenzrath Vater in Breslau. 83. 24. Gebühren-
freiheit der Hauptbank. 1?. 279. — II. 157. Anfang der Gebührenfreiheit des
' Fiscus in Consiscationsprocessen. 88. 393. —11.367. Fiscus ist auch vonSubha-
stationskosten frei. 38. 356. — VI. 309. Den gerichtlichen Depositorien steht an
sich die Sportelfreiheit nicht zu. 41. 247. — VI. 311. Gebührenfreiheit der
mit Urlaubspassen entlassenen Ersatzmannschaften in Criminalfachen. 88. 108 —
IV. 120. desgleichen der Militärpersonen und Gensd'armen bei Testaments-Auf-
nahmen/ 35.100. — VI 309. Sportelfreiheit in Freifahrungssachen auf Re-
quisition der Berggerichte. 36. 196. — VH 229. Kostenfreiheit der Beglau-
bigungen der Unterschriften auf Verlangen trs auswärtigen -Ministerii.' 38. 350.
—, VII. 237. Sportelfreiheit der Correspondenz der Beamten mit ihrer Vorgesetzten
Behörde wegen Gehaltsverbesserung, oder Versetzung. 3 5. 101—VII. 238.
Sportelfreiheit bei der ersten Anlegung der Hypothekenfolicn. 38. 133.
— VII* 212. Sportelfreiheit der Armenanstalten und milden Stiftungen.
38. 451. — VI. 310. Sportel- und Copialienfreibeit der ersten Erin-
nerung des Vormundes an den Erziehungsberkcht und der Executions-Mandate we-
gen Kosten unter 1 Rrhlr. 41. 251. — VII. 307. Die Sportelfreiheit bei Nach-
laßregulirungen stehet nicht zu: den minorennen Töchtern, die durch Heirath, und
den minorennen Söhnen, die durch Emancipation oder besonderes Gewerbe aus der
väterlichen Gewalt scheiden^ 48.421. —VII. 234. Sportelfreiheit bei Remisso-
ralienwon ausgchangenen Bekanntmachungen. 41.503. — VII. 275. Kosten-
freiheit der Urlaubsbewilligungen für Untergecichts-Dirigenten. 48. 158.—VII.
236. der Oberbergämter rücksichtlich der Originalien und Jnsinuationsgebühren
und des Porto's. 43.182. — IX. 143- Gebührenfreiheit der Feldwebel. 43.
199. — VIII. 208. Ausnahmen von der Gebührenfreiheit unvermögender Pupil-
len bei Erbregulirungen mit majorennen Miterben. 43. 569. — IX. 143. Ge- .
bührenfreiheit aller, den Civilgerichten unterworfenen Beurlaubten des stehenden
Heeres, in Eriminalsachen, fällt weg. 43. 649. — IX. 34. Gebührenfreiheit
des Vereins zur Erziehung armer verlassener Kinder zu Meseritz 4L. 258. — IX.
145. Gebührenfreiheit der Acten-Versendungen bei Substitutionen anderer Ge-
richte zur Urtelsfassung, nur mit Ansatz der baaren Auslagen an Porto rc. 45.
349. — X, 101. Gebührenfreiheit der Requisitionen aus und nach Frankreich.
' 45. 577. X. 88. Der Waisen-VersorgungS-Anftalt zu Klein-Glienicke. 48.
502. — XI. 74. . der Universität Halle. Li. 162. — XII. 142., der Universi-
tät Bonn. L8. 271.— XIII. 198. Die Gebührenfreiheit der Armenanstalten
. erstreckt sich auf alle Rechtsangelegcnheiten. LI. 163. — XII. 142. Liqui-
dation der eventuell anzusetzenden Gebühren und Stempel auf den gebühren- und
stempelfreien Ausfertigungen der kirchlichen Zeugnisse und Civilstands-Auszüge
in armen Vormundschaftssachen in der Rheinprovinz. 51. 488. — XIII. 178. Die-
selbe Verfügung für die übrigen Provinzen. L8. 211. — XIII. 87. Gebührenfrei-
heit der Verhandlungen über die Vereidigung der Forst-Schutzbeamten am Rhein.
LI. 491. — XIII. 109. Gebührenfreiheit des Fiscus bei Handlungen der freiwil-
ligen Gerichtsbarkeit und bei PrivaLgerichten. L8. 582. — XII. 141. Gebühren-
freiheit der Portepee-Fahndriche in Prozessen. L8 584. — XII. 140.
S. Besitztitel, Cleve, Consiscations-Prozeß, Dimissoralien, Eintragungsnoten,
Eintragungs-Mandate, Insinuation, Kosten, Löfchungsnoten, Portofreiheit,
Proeentgelder, Requisitvon, Todeserklärungen, Todtenscheine,. Untersuchungs-
kosten, Vorladung, Vormundschafts-Verwaltung.
Gebühren-Rechnungen, s. Stempelfreiheit.
Gebühren-Sätze, s. Mandatarien-Gebühren.
Gebührentaxe. Anwendung derselben auf die Fürstenthums- und standesherrlichen
~ Gerichte in Schlesien und deren Justizcommissarien. 5.190. — V. 1. JtzreAn-
wendung bei fiskalischen Untersuchungen. 8. 3,2* — V. 33.. Ihre Anwendung auf
die Landvogteigerichte in Sachen der Eximirten und Nicht-Eximirten. 8. 41. —
V. 2. Ferner in siscalischen UntersuchungS- und Accisesachen. 18. 27. — V. 19.
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