Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 60 (1916))

12.8. Teßmer, Das Schiedsverfahren nach deutschem Rechte

Teßmrr, Das Schiedsverfahren nach deutschem Rechte- 533
27. Das Schiedsverfahren nach deutschem Rechte. Ein Lehr- und Handbuch
für Laien und Juristen. Bon H. Teßmer, Syndikus. Leipzig 1915.
Veit & Comp. (7 M).
Das Buch stellt sich — was nicht, wie üblich, auf dem Titelblatt
ersichtlich gemacht, sondern nur aus dem Vorworte zu entnehmen ist —
als erste Abteilung eines Gesamtwertes dar, die im wesentlichen „eine
Darstellung der für den Aufbau des Verfahrens in Betracht kommenden
Rechtssätze und Rechtseinrichtungen" geben soll, während in der zweiten
Abteilung, die von dem Schiedsverfahren im eigentlichen oder engeren
Sinne handeln wird, „die sich aus diesem Aufbau ergebenden Schluß-
folgerungen für die praktische Handhabung des Verfahrens gezogen
werden sollen". Es unterliegt schon jetzt begründetem Zweifel, ob der-
Verf. bei dieser Zweiteilung, die der Schrift überdies einen ungewöhn-
lichen und unnötigen Umfang gibt, sein Ziel erreichen wird. Jedenfalls
ist der Aufbau der vorliegenden ersten Abteilung weder klar noch folge-
richtig. Der Verf. unterscheidet nämlich: 1. das Vorverfahren,
das — abgesehen von den Bestimmungen über den Schiedsvertrag als
Voraussetzung des Schiedsverfahrens — die Bestellung und den Fort-
fall der Schiedsrichter, also die Vorbereitung des Schiedsverfahrens zum
Gegenstände hat (§§ 1025—1033 ZPO.) und nicht vor den Schieds-
richtern stattfindet oder durch sie betrieben wird; 2. das Schiedsver-
verfahren im eigentlichen Sinne (§§ 1034, 1035, 1037—1039,
1040, 1041), das die Entscheidung der Rechtsstreitigkeit zum Gegen-
stände hat und sich durch die Schiedsrichter und vor ihnen vollzieht;
3. das Verfahren vor den ordentlichen Gerichten, und zwar a) das
Zwischenverfahren gemäß §§ 1036 und 1045, b) das Nach -
verfahren gemäß §§ 1041 —1044. Die vorliegende erste Abteilung
des Werkes gliedert sich in zwei Teile, von denen der erste Teil „All-
gemeines" in drei Unterabteilungen zerfällt: A. Was ist das Wesen
und der Zweck des Schiedsverfahrens? B. Welche Rechtsgrundsätze be-
herrschen das Schiedsverfahren? 6. Wer kommt für die Mitwirkung
am Schiedsverfahren in Betracht? (Partei, Vertretung; Wer kann
Schiedsrichter sein? In welchen Fällen findet eine Inanspruchnahme
der ordentlichen Gerichte statt?) Im zweiten Abschnitte wird zum be-
sonderen Teile übergegangen und das sogenannte Vorverfahren be-
handelt (Voraussetzungen des Schiedsverfahrens, Ernennung und Be-
stellung des Schiedsrichters). Erst hier wird die rechtliche Natur des
Schiedsrichtervertrags und sein Verhältnis zum Schiedsvertrag erörtert,
während im allgemeinen Teile nur von der rechtlichen Natur des Schieds-
vertrags gesprochen wird, so daß wesentliche Gesichtspunkte allgemeiner
Natur eine getrennte Darstellung erfahren. Das sogenannte Zwischen-
verfahren behandelt der Verf. andererseits im Gegensätze zu dem von
ihm aufgestellten Plane bereits im allgemeinen Teile unter 16. Das
sogenannte Nachverfahren aber will er völlig übergehen. Es ist zwar
von dem eigentlichen Schiedsverfahren zu trennen und vor den ordent-
lichen Gerichten durchzuführen. Indessen muß ein Buch, das ein Lehr-
end Handbuch für Laien und Juristen sein soll, über den Inhalt und

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