Full text: Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 12 = H. 23/24 (1818))

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sitzen müssen, und welche Zeugnisse sie ihren bei uns ein»
zureich^iden Anstellungs-Gesuchen beizufügen haben. . .
Da indessen diese Aufforderungen? größtentheils ohne.
Erfolg geblieben sind, so finden wir uns veranlaßt,- die
resp.. Herren Stadld^-ktoren, Bürgermeister und OrtS»
beamten im hiesigen Regierungs. Bezirke hierdurch zu er»
suchen,"den sich in ihren Gemeindebezirken aufhaltenden
Invaliden gefällig bekannt machen zu wollen:
itins, daß zu Gerichtsboten-Stellen nur solche Leute
angenommen werden können,-welche von vorzüg-,
' lich guter Aufführung und geprüfter Treue sind,
----- dabei fertig Geschriebenes wie Gedrucktes,
lesen, schreiben und rechnen können, und aus
dem Königlichen Militair-Dienst mit einem In»
- validen-Versorgungs-Schein entlassen sind,
strns, daß sie mit Uebecreichung ihres Original-
Invaliden-Scheins und eines Arrestes ihrer
Orts-Obrigkeit über ihr Wohlverhalteu
seit ahrer Entlassung aus dem Mklitairbienste sich
zu ihrer Prüfung hier persönlich gcstelleu müssen.
Wir dürfen nicht zweifeln, daß die Herren Stadt»
birektoren, Bürgermeister und Ortsbeamten uns in un-
seren Bemühungen für die Unterbringung der zur Ver»
sorgung mit einem CivHponrn rotirten Invaliden gerne
unterstützen werden. Zugleich bemerken wir für den Fall
der rtwanigen Nachfrage, daß die, Gehalter der Boten
bei den Land- und Stadt-Gerichten in der Regel auf^
i5ö Rthlr- bestimmt zu werden pflegen,- daß aber mißm
dieftm fixo keine weitere Accidenzien und Emolumente
z. B. Jnsinuations - und Executions-Gebühren oder
Meilengeider Starr finden- '•
Paderborn, den 14. Juli 1816. ss „
Königl. Preuß. OberlandeSgerichk.
v- Schlechtendal.
An die Herren Stsdkdircctoren,
Bürgernicister und Orcsbsamten - , , '
im hiesigen Regiemngsbezirke.

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