Volltext : Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 12 = H. 23/24 (1818))

Die weitere Verfügung hierauf bleibt dem Herrn
Ober-Appellationsgerichrs-Präsidenten überlassen.
Berlin, den Zten Oktober 18:3.. ' .
- 'y Der Justizminister -
- . , : 1-, vontfir^eijeK.
Der Minister -er geistlichen Angelegenheiten. i
In -essen Abwesenheit Nicolovius. .-

^ ^ ^^ ^ ^. _ 16. , . , ■ • '
Me Pensionen unb-Martegelder ehemaliger
/ Justizbeamte». h>kreffend.
- ' (A. G. O. Th- E TKi->
Die Prüfung der setzt eingehenden Nachweisungea
Von den auf den Grund der Allerhöchsten Cabincks O-"dre
vom isten August v.'I. zu Gehallszüschüffen,Wartegel»
dern und Penstonrn berechtigten ehemals ftemdheirlichen
Beamten in den-wieder vereinigten und neuen Pro»
vinzen, veranlaßt mich zu folgenden allgemeinen Bestim-
mungen über diesen Gegenstand:: ■ ;
r r) Das frühere und nun in Anspruch genommene
- ' ^ DiensteinkomMen ist durch Anstellungü-Decrete, Be-
- stallungen/ Verpflichtungs- Protvcolle, vormalige
^ - Etats oder von den Vorgesetzten Behörden für rich-
- tig anerkannte Nachweisungen, oder auch durch Be»
li' fcheinigungen dieser Behörden, welche aus den Grund
'*>' - ordnungsmäßig gelegter Rechnungen oder geführter
Register, über bezogene Sporteln «.ausgestellt
, Wörde« sind, zu justifieiren. u •
i:-s)-Zeder Liqaidank ist verpflichtet, ferne Forderungen
jn-einer, ordentlichem Übersicht dMilltrr auf und
zusammen zu stelle». •’ K>hu

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