Volltext : Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 12 = H. 23/24 (1818))

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( iefitm'it" f. to., k'estchen) wogegen das Amt des
- Ober-SachwaltS als Rathgebers nud Beistandes der
Parkheien nunmehr'von selbst Wegfälle, da ein Ju-
stizhof sich damit nicht beschäftigen kann, auch die
Advokaten dazu vorhanden und-bestellt find. Sollte
^ es erforderlich seyn, zur Bearbeitung der eben er-
wähnten Geschäfte- des ehemaligen Ober-Sachwalt«
amtes denjenigen Kanzellisten, welcher bisher bei
dem Ober Sachwaltamte gestanden hak, an dasKö-
nigliche Ober^AppeÜationsgcrichr zu überweisen, und
', Überhaupt die zu diesem Amte gehörigen Fonds dem
> ^ Collegio zu erhastew so erwartet der Iustizminister
hierüber die näheren Anträge des Collegit.
Die Akten nnd Register -des Qber-Sachwaltanttes
'können nicht von Bedeutung'und von-großer Anzahl
seyn, da das Amt überhaupt' npr'einige -Jahre"bestan.
den hat. , Das Königliche Ober-Appellatiönsgericht. hat -
solche daher ohne weiteres von dem RegierungSrakhe
. -von Schubert zu übernchmen Und sie in dem Ge-
schäftslokale des Collegii aufzubewahren. '-,rr.'7N
- Don dem Inhalte des gegenwärtigen'ReftriptS ist
dem Hofgrrichte zu Greifswald Nachricht mitzutheilen. ^
Berlin, den 7ten September rgig. .
/, / Der Justijminister r•
‘//: ; , / von Kircheisen- ? «,

An

har Körmk- Ober Apvellationsgencht. . -
zu Sreistwald.

si

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