Full text: Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 12 = H. 23/24 (1818))

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wegen der Kosten« und Diäten-Liquidation bei Nci»
sen als Curator in Angelegenheiten der M'sse,
ganz unzulässig ist. Der Diätensatz von 2 Rkhlr. ist
billig, und must der Mandatar der Masse sich mit die.
fem begnügen, ohne die Kosten der täglichen Hm- und
Rückreise nach seinem Wohnort zu fordern.
Berlin, den i3. Juli -big. -
Der Justiz-Minister
v. Kirchersen-
An
den Herrn Justiz-Commissa, iuS
Grone zu Bochold im Münster«
scheu Deparreinent- ^ .

n.
Ucbcr das Honorar der Mandatarien in erbschafrli-
chen Liquidatiosis-Prorcssen.
(A- G. O. Thl. I. Tit. L. §. 85 ff.)

Dcr Land«Syndikus und Justi;-.Commissaris NN.
hat sich über die von dem Königlichen Oberlandesge,
richte erlassenen, sein. Honorar in dem erbschaftlichen Li«
qurdationL-Processe des von Nscheu Nachlasses betreffen»
den, Verfügungen vom rZ. Junius und 9. Julius d. I.,
beschwert. Diese Beschwerde findet der Justi;-Minister
auch gegründet. Nach Vorschrift der Allgemeinen Pro-
ceßordnung Tit. So. 8- 3,5. bedürfen die ^ Mandakarlen-
der Gläubiger in Concurftn rc. -nur in de» Fällen zu
ihren Erklärungen besondere Vollmachten, wenn über-
haupt die Gesetze zu einer gewissen Handlung eine dar-
auf ausdrücklich gerichtete Special-Vollmacht erfordern,
oder wenn von klaren Vorschriften der Concursordnung
abgewichen werden soll. Die Aussetzung eines verhält»
nißmäßjgcn Ilonororii für den (äursror mussse, ist

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