Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 48 (1904))

Zwangsvollstreckung in Alternativobligationen.

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Sehr vorsichtig ist Schollmeyer,") der eine direkte Auskunft über
den Verbleib des schuldnerischen Wahlrechts in der Zwangsvoll-
streckung nicht gibt, sondern nur Veränderungen anderer Art, die
sich mit ihm ereignen, darstellt.'^) Unklar ist Planck;'«) doch ver-
meidet er die Behauptung, daß das Wahlrecht durch den Beginn
der Zwangsvollstreckung an den Gläubiger kommt. Energisch für
die Erhaltung des schuldnerischen Wahlrechts auch nach Beginn
der Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger plädieren allein Eck-
Leonhard'?) und Waldemar Müller,'«) denen sich Eccius'9) ange-
schloffen hat.
Ein abschließendes Urteil in der hier zur Erörterung anstehenden
Frage zu gewinnen, ist nur auf historischem Wege möglich. Wir
müssen in erster Reihe uns die Ausgangspunkte vergegenwärtigen,
von denen aus man bei der Schöpfung des Bürgerlichen Gesetz-
buchs zur Fixierung von Normen über das schuldnerische Wahl-
recht im Falle der Zwangsvollstreckung geschritten ist. Des weiteren
haben wir das Schicksal des § 264 Abs. 1 im Rahmen der Ent-
stehungsgeschichte des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verfolgen.
l. Im gemeinen Rechte, an das wir anknüpfen, herrscht die An-
sicht vor, daß der wahlberechtigte Schuldner in der Exekutions-
instanz seines Wahlrechts zugunsten des Gläubigers verlustig
geht. So mit verschiedenen Nüancen hinsichtlich des in dem
Zmangsvollstreckungsverfahren hierfür maßgeblichen Zeitpunkts
Windscheid,20) Dernburg,?') Wächter,^) und andere mehr.23)
u) „Recht der Schuldverhältnisse." Erste Hälfte. München 1900. S. 67.
15) Nach der Ansicht Scherers („Recht der Schuldverhältnisse." Band II.
Erlangen 1899, S. 44) beraubt weder der Verzug noch die Einleitung der
Zwangsvollstreckung den Schuldner seines Wahlrechts, sondern erst die vollendete
Zwangsvollstreckung. Ähnlich Fischer-Henle (Handausgabe des Bürgerlichen
Gesetzbuchs. 5. Aust. München 1902, S. 144).
>«) „Bürgerliches Gesetzbuch" 1. und 2. Ausl. Berlin 1899. Band II
S. 36 Anm. 2.
n) „Vorträge über das Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs." 1. und 2. Aust.
Berlin 1903. Band I S. 253.
’8) „Wahlschuld und alternative Ermächtigung des Schuldners." Rostocker
Zn.Diss. 1902 S. 62 und 63.
^) Kritik Stammlers bei Gruchot Band 42 S. 204.
20) Windscheid-Kipp a. a. O. Bd. II S. 25.
21) „Pandekten" 7. Aust. Berlin 1903. Bd. II, S. 80 und 81.
22) „Erörterungen aus dem römischen Rechte" 3. Heft. Stuttgart 1846. S. 117.
23) Vergl. M. Levy, „Die Zwangsvollstreckung aus disjunktiv-vollstreckbaren

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