Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 48 (1904))

6.48. Kurze Anzeigen

190

Literatur.

zur letzten Verfügung vom 10. Dezember 1902. Verf. gibt aber nicht
nur die Bestimmungen und zweckmäßige Beispiele, sondern erörtert oft
auch streitige Fragen, soweit sie praktisch bedeutungsvoll sind, eingehend
mit dem für und wider, so z. B. S. 320, 321 die Frage, ob in land-
gerichtlichen Sachen der Verweis durch Gericht oder Staatsanwaltschaft
zu erteilen sei. Über jedem Abschnitte findet sich eine Literaturangabe.
Vielleicht wäre es an manchen Stellen wünschenswert, wenn das im
Texte angegebene Verfahren auf besonderen dem Staatsanwalte ferner
liegenden gesetzlichen Bestimmungen beruht, hierauf hinzuweisen. So
beispielsweise S. 373 bei Besprechung der Aufbewahrung von Wert-
stücken unter den Überführungsstücken auf die Hinterlegungsordnung,
da es doch zweckmäßig sein kann, im Einzelfalle nachzuprüfen, inwie-
weit praktische Vorschläge und inwieweit zwingende Gesetzesvorschrift
gegeben wird.
Trotz des größeren Umfanges hat die Auflage an Übersichtlichkeit
nicht verloren und wird sicherlich sich viel Freunde erwerben.
Delbrück.

46.
Kurze Anzeigen.
Bei der Redaktion eingegangene Bücher, auf welche hiermit ohne
eingehendere Besprechung aufmerksam gemacht wird.
1. Llr Rechtsgrundsähe des Kgl. prruß. Vder-Verwaltungsgerlchts. Be-
gründet von K. Parey. Dritte, gänzlich neu bearbeitete und bis zur
Gegenwart ergänzte Auflage, herausgegeben von Fr. Kunze, Wirkl. Geh.
Oberregierungsrat, und I)r. G. Kautz, Geh. Regierungsrat und vortr.
Rat im Reichsamte des Innern. Ergänzungsband 1903. Berlin 1903.
I. Guttentag, Verlagsbuchhandlung. (M. 9,—, geb. M. 10,—.)
2. Neue Lahnen der Polenpolitilr. Skizze einer zu schaffenden Polengesetz-
gebung von Ur. jur. E. Herr, Regierungs-Assessor. Berlin 1903. Ver-
lag von Otto Liebmann. (M. 1,50.)
3. Nie Äermannsordnung vom 2. Juni 1902 mit den dazu ergangenen
Nebengrsetzen. Erläutert von E. Löwe, Landgerichtsrat. Zugleich als
Nachtrag zum zweiten Bande des Kommentars zum Hand.G.B. von
H. Makower, zwölfte Auffage, herausgegeben von E. Löwe. Berlin
1903. I. Guttentag, Verlagsbuchhandlung. (M. 3,—, geb. M. 4,—.)
Dieses Buch enthält zunächst die Seemannsordnung mit sehr ein-
gehendem Kommentar. Sodann die Nebengesetze, nämlich II. Gesetz,
betr. die Verpflichtung der Kauffahrteischiffe zur Mitnahme heimzuschaffender
Seeleute, vom 2. Zuni 1902, III. Gesetz, betr. die Stellenvermittelung
für Schiffsleute, vom 2. Zuni 1902, IV. Gesetz, betr. Abänderung see-
rechtlicher Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, vom 2. Zuni 1902, V. Gesetz
zur Abänderung des Gesetzes, betr. das Flaggenrecht der Kauffahrtei-
schiffe, vom 23. Mai 1900 und VI. Gesetz zur Abänderung der Stran-

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