Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 48 (1904))

6.46. Entscheidungen des Reichsmilitärgerichts. Vierter Band

6.47. Krobitzsch, Die Verfügung in Strafsachen. 2. Auflage

Entscheidungen des Reichsmilitärgerichts.

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nisvollen Dualismus, infolgedessen ein Kontakt zwischen Gerichtshof
und Geschworenenbank fast in allen Stadien der Verhandlung ausge-
schaltet ist, das Judizieren nach einem dunkeln unausgesprochenen Wahr-
heits- und Gerechtigkeitsgefühl an Stelle klarer Erkenntnis von Tat-
bestand und Rechtsnorm, endlich den Mangel an Gründen für den
Wahrspruch. Das Ergebnis ist: die Psychologie des Einzelwesens miß-
rät die Schwurgerichte, die volkspsychologische Betrachtung empfiehlt
Beteiligung der Laien an der Rechtspflege. Zu empfehlen wäre des-
halb Einführung der großen Schöffengerichte. Es ist also philosophisch
bewiesen, daß die Regierungsvertreter bei Beratung der Strafprozeß-
ordnung das Richtige wollten und die Volksvertreter das Falsche machten.
Ob es wohl was hilft? Ich fürchte nicht, auch wenn es mathematisch
bewiesen wird! _ Delbrück.

44.
Entscheidungen des Neichsmilitärgerichts Herausgegeben von den Senats-
präsidenten und dem Obermilitäranwalt unter Mitwirkung der juristischen
Mitglieder der Senate und der Mitglieder der Militäranwaltschaft. Vierter
Band. Berlin, 1903. Verlag von Franz Vahlen. (M. 4,—, geb. M. 5.20.)
Zur Erleichterung der Benutzung enthält der Band ein Sachregister,
ein Gesetzesregister und eine chronologische Zusammenstellung der Ent-
scheidungen. Ausweislich dieser Zusammenstellung sind die Entscheidungen
erlassen in der Zeit vom 18. Oktober 1902 bis 1. April 1903. Für
die Leser der Beiträge bemerke ich, daß eine Reihe von Entscheidungen
über das Gebiet der Militärgerichtsbarkeit hinaus sich auf Vorschriften
des Strafgesetzbuchs, des Verfassungsgesetzes für das Deutsche Reich,
der Strafprozeß- und Zivilprozeßordnung, des B.G.B. und des Aus-
lieferungsvertrags zwischen Deutschland und der Schweiz beziehen.
Rassow.

45.
Dir Verfügung in Strafsachen. (Strafverfolgung und Strafvollstreckung.)
Ein praktisches Handbuch für den staatsanwaltlichen Dienst. Unter
Berücksichtigung der gegebenen Literatur und Judikatur, sowie unter
Anführung zahlreicher Beispiele bearbeitet von Krobitzsch, Landgerichts-
Präsident in Flensburg. Zweite, vollkommen neu bearbeitete Auflage.
Berlin 1903. Franz Vahlen. (M. 8,—, geb. M. 9,—.)
Zweck und Inhalt des Buches ergibt sein Titel. Es handelt sich
um ein Hilfsbuch wie Delius oder v. Marck und Kloß. Daß das Buch
empfehlenswert ist, ergibt sich aus der weiten Verbreitung, welche die
erste, Bd. 41 S. 203 an dieser Stelle angezeigte Auflage gefunden hat.
Die inzwischen ergangenen Gesetze und Verfügungen sind in der neuen
Auflage bis in die neueste Zeit berücksichtigt, so z. B. der Wichtigkeit
der Sache entsprechend, die Strafaussetzung mit Aussicht auf einen
Allerhöchsten Gnadenerweis Seite 272—298 eingehend behandelt bis

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