15.24.
Die Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat. Vom 31. Januar 1850 mit deren Abänderungen bis zum Jahre 1874. Mit Anmerkungen von Dr. Ludwig von Rönne, Appellations-Gerichts-Vize-Präsident a. D., Mitglied des Reichstags und des Hauses der Abgeordneten. Berlin 1874. Fr. Kortkampf
15.25.
Die Preußischen kirchlich-politischen Gesetze Herausgegeben und erläutert von einem Mitgliede des Hauses der Abgeordneten. Berlin, 1873, 1874. Verlag von Franz Vahlen
916
I. die Gesetze betr. die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem
Deutschen Reiche und betr. die Einführung der Verfaffung des Deutschen Reichs
in Elsaß-Lothringen.
II. Die Bündniß-Verträge mit den Süddeutschen Staaten.
42.
Die Verfassungs-Urkunde für den Preuszischen Staat. Vom 31. Januar i«50
mit deren Abänderungen bis zum Jahre 1874. Mit Anmerkungen von
Dr. Ludwig von Rönne, Appellatious-Gerichts-Vize-Präsident a. D.,
Mitglied des Reichstags und des Hauses der Abgeordneten. Berlin 1874.
Fr. Kortkamps, Buchhandlung für Staatswissenschafteu und Geschichte.
8. 42 SS.
Die mannigfachen Abänderungen, welche die Preußische Verfaffung durch
besondere mit den Kammern vereinbarte Verfaffungs-Aenderungs-Gesetze erfahren
hat. sind in den zu den betreffenden Artikeln gegebenen Noten angemerkt, die
Abänderungen selbst aber in den Text ausgenommen worden. Es ist damit der
große Vortheil erreicht, daß wir die jetzt geltende Verfasiung in einheitlicher
Form vor uns haben. Die Aenderungen, welche durch die mit dem 1. Juli
1867 auch für den ganzen Preußischen Staat in Kraft getretene Verfaffung
des Norddeutschen Bundes herbeigeführt worden, an desien Stelle zufolge des
Reichsgesetzes vom 16. April 1871 die Verfasiungs-Urkunde für das Deutsche
Reich getreten ist, sind in den Noten sorgfältig angeführt.
43.
Die Preußischen kirchlich-politischen Gesetze. Herausgegeben und erläutert von
einem Mitgliede des Hauses der Abgeordneten. Berlin, 1873, 1874. Verlag
von Franz Bahlen.
Das I. Heft enthält, unter Voranschickung des Gesetzes vom 5. April
1873, betreffend die Aufhebung der Artikel 15 und 18 der Verfasiungs-
Urkunde vom 31. Januar 1850, die vier Gesetze von Mai 1873 und das
II. Heft die drei Gesetze von Mai 1874. Zu den wichtigsten Bestimmungen der-
selben sind kurze sachgemäße Erläuterungen gegeben. Die Ausgabe empfiehlt
sich durch Korrektheit des Druckes und handliches Format.