15.10.
Das Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874. Mit einem Kommentar auf Grund der Materialien herausgegeben von O. Philler, Kreisgerichtsrath. Berlin, 1874. Verlag von Franz Vahlen
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protestantische Verfasser mit völlig wiffenschaftlicher Objektivität auch die
katholische Kirchenlehre behandelt habe, ein Urtheil, welches auch durch das
vorliegende Werk bestätigt wird. Nur durch seine umfaffenden Studien auf
dem Gebiete des Kirchenrechts wurde der Verfasser befähigt, in so kurzer Zeit
das umfangreiche Material zu beherrschen und den reichhaltigen, bis in die
Einzelheiten sorgfältig ausgearbeiteten Commentar zu den Kirchengesetzen zu
liefern. Eine Einleitung wird vorausgeschickt, in der zunächst die Lage der
preußischen Regierung in den Jahren 1870 bis 1872 geschildert und für die
Regierung die Nothwendigkeit abgeleitet wird, den klerikalen Bestrebungen
entgegenzutreten. Es folgten die bekannten Gesetzentwürfe vom November
1872, deren Behandlung in den Häusern des Landtages der Verfasser, ohne
jedoch auf den Verlauf der Debatten einzugeben, kurz angibt. Im Allge-
meinen wird dann auf den Inhalt der einzelnen Gesetze hingewiesen und eine
ausführlichere Darstellung dem Gesetze, betreffend die Abänderung der Artikel 15
und 18 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 gewidmet. Der
Verfasser kommt zu dem Resultate, daß dieses Gesetz nicht den Charakter einer
materiellen Aenderung trägt, sondern nur eine Deklaration der Verfassungs-
urkunde ist und daß sich die neuen Gesetze innerhalb der durch diese festge-
setzten Schranken halten. Schließlich erörtert die Einleitung die Bedeutung
der Gesetze und zeichnet die Stellung der katholischen Kirche zu denselben. Es
würde uns zu weit führen auf den Kommentar näher einzugehen, wir be-
gnügen uns Jeden, der eine prinzipielle Belehrung über die in jetziger Zeit
so viel behandelten Gesetze wünscht, auf vorliegendes Werk hinzuweisen. Die
Benutzung desselben wird durch ein Sachregister erleichtert. —
26.
Das Gesetz über die Beurkundung des Perfonenstandes und die Form
der Eheschließung vom 9. März 1874. Mit einem Kommentar auf
Grund der Materialien herausgegeben von O. P Hill er, Kreisgerichtsrath.
Berlin, 1874. Verlag von Franz Bahlen. 8. 87 SS.
Der vorliegende Kommentar bezweckt hauptsächlich, den mit dem 1. Ok-
tober 1874 in Thätigkeit tretenden Standesbeamten, welche in ihrem bis-
herigen Lebensberuse den vom Gesetz ihnen übertragenen Geschäften, betreffend
die Mitwirkung bei der Eheschließung und die Beurkundung des Personen-
standes, fern gestanden haben, eine erläuternde Anleitung zur richtigen An-
wendung des Gesetzes an die Hand zu geben und damit einen Beitrag zum
Verständniß des in dem größten Theile der Monarchie geschaffenen neuen
Rechtszustandes zu liefern. Diese Aufgabe, welche es von vornherein aus-
schließt, die Schrift nach ihrem wissenschaftlichen Werthe zu beurtheilen, hat
der Verfasser, dem wir schon mehrere ähnliche Arbeiten verdanken, *) in sehr
befriedigender Weise gelöst. In einer Einleitung (S. 1—21) ist— größten-
theils im wörtlichen Anschluß an die allgemeinen Motive der Regierung und
*) Vgl. die Anzeigen in diesen „Beiträgen" XIII. S. 937, XVII. S. 318,907.