Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 18 = N.F. Jg. 3 (1874))

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Bahn brechen, daß es an der Zeit sei, die Bergrechtsreform nun ernstlich und
entschieden in Angriff zu nehmen. Die hauptsächlichsten Materien, mit denen
sich der Verfaffer beschäftigt, sind: Die Erwerbung des Bergwerkseigenthums,
das Rechtsverhältniß zwischen Bergbautreibenden und Grundbesitzern, das
Recktsverhältniß zwischen Bergbautreibenden und Eisenbahnunternehmungen
bei Bahnanlagen auf Grubenfeldern, die Gewerkschaften und bergbaulichen
Aktiengesellschaften, die Bruderladen. „Jeder dieser Abschnitte — so wird
in der eingehenden Beurtheilung dieser Schrift in Brassert's Zeitschrift für
Bergrecht XV. S. 141 f. gesagt — enthält zunächst eine übersichtliche Dar-
stellung nicht nur des gegenwärtig in Oesterreich geltenden Rechts, sondern
auch der einschlägigen bergrechtlichen Vorschriften anderer Länder, wobei ins-
besondere auf die neuere Gesetzgebung in Preußen, Sachsen und England
Rücksicht genommen ist. Hieran reihen sich kritische Bemerkungen über die
verschiedenen Systeme, Rechtsgrundsätze und volkswirthschaftlichen Gesichtspunkte.
Den Schluß bilden bei jedem Gegenstände die eigenen legislatorischen Vor-
schläge des Verfaffers.
Diese in eine knappe und zweckmäßige Form gebrachte Behandlung des
reichhaltigen Stoffes verleiht dem Buche einen über seinen nächsten, praktischen
Zweck hinausgehenden Werth. Es ist eine Menge von Fragen angeregt,
welche nicht allein für den österreichischen Gesetzgeber von Jntereffe sind,
sondern sich überhaupt dazu eignen, die Bergrechtswiffenschaft zu beschäftigen,
zumal es sich bei manchen derselben noch erst um eine glückliche, alle Jn-
teresien befriedigende Lösung handeln wird. Dadurch, daß der Verfaffer auch
die außerösterreichischen Bergrechte in den Bereich seiner Arbeit gezogen hat,
ist für die Diskussion eine breite Grundlage gewonnen. Seine vergleichende
Kritik wird der wiffenschaftlichen wie der gesetzlichen Entwickelung des Berg-
rechts wesentlich zu Statten kommen, mag erstere auch nicht in allen Punkten
Zustimmung finden können." — —
Die äußere Ausstattung des Buches verdient alles Lob.

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