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Zeitschrift für Bergrecht. Redigirt und herausgegeben von Dr. H. Brassert, Berghauptmann und Oberbergamtsdirektor zu Bonn. Vierzehnter Jahrgang. Bonn bei Adolph Marcus. 1873
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der Natur der Sache hervorgehende Form im Wesentlichen beibehalten werden
wird." Nach dem Inhalte der vorliegenden Schrift, die überall den Beweis
liefert, daß sie aus der Feder eines tüchtigen Praktikers hervorgegangen ist,
können wir dem Verfasier für die Herausgabe nur dankbar sein. Der an-
gehende Jurist, für den sie hauptsächlich bestimmt ist, findet in ihr in klarer,
faßlicher Darstellung eine treffliche Anleitung zu seinen praktischen Arbeiten,
und zwar sowohl für den Civilprozeß, als für den Strafprozeß nach den ver-
schiedenen Instanzen. Beigefügt sind gut ausgewählte „Probe-Beispiele"
(S. 87-160). Der Anhang enthält
1. den aus dem (bereits vergriffenen) Buche „Anleitung zur Anfertigung
von Referaten rc. von Schering" entnommenen Aufsatz: „Einige
Mängel, welche bei den wiffenschastlichen Probearbeiten für die dritte
juristische Prüfung häufig wahrgenommen worden sind,."
2. die Vorschriften über die juristischen Prüfungen und die Beschäfti-
gung der Referendarien.
vr. I. A. Gruchot.
12.
Zeitschrift für Bergrecht. Redigirt und herausgegeben von Dr. H. Brassen,
Berghauplmann und Oberbergamtsdirektor zu Bonn. Vierzehnter Jahrgang,
Bonn bei Adolph Marcus. 1873.
Mit dem zweiten Hefte dieses Jahrgangs hat in Folge der Ernennung
des Mitbegründers und Mitherausgebers, I)r. Achenbach, zum Königlich
Preußischen Staatsminister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
I)r. H. Brassert die Redaktion und Herausgabe der Zeitschrift, welche im
Uebrigen ganz in der bisherigen Weise fortgeführt wird, allein übernommen.
Das erste Heft ist ausschließlich den beiden englischen Gesetzen über die Kohlen-
und die Erzbergwerke vom 10. August 1872 gewidmet, welche nicht bloß von
der weittragendsten Bedeutung für die Gestaltung der bergbaulichen und berg-
rechtlichen Zustände in Großbritannien und Irland sind, sondern auch in
Deutschland die Aufmerksamkeit in ungewöhnlicher Weise auf sich ziehen und
nach den verschiedensten Richtungen hin große Beachtung finden. Dieselben
sind von R. Nasse, Bergwerksdirektor zu Luisenthal bei Saarbrücken für
die Zeitschrift bearbeitet und im englischen Texte vollständig mitgetheilt, be-
gleitet von einer deutschen Uebersetzung, welche den Herausgebern von dem
Sekretair der Preußischen Bergwerks- und Hütten-Aktiengesellschaft (Prussian
Mining and Iron Works Company), E. von Galt zu Düsseldorf zur
Verfügung gestellt worden ist. — Auch in den folgenden Heften bildet die
Berggesetzgebung einen wichtigen Abschnitt. Hervorzuheben sind: die neuen
Vorschriften (der französischen Regierung) über die Sicherung gegen schlagende
Wetter. Uebersetzt und bearbeitet von dem Bergaffefsor Koch zu Bonn
(S. 274—294), das Schaumburg-Lippische Gesetz über die durch den Betrieb
der Kohlenwerke erforderlich werdenden Enteignungen und Entschädigungen
vom 12. December 1872 nebst einleitenden Bemerkungen über die Verfassung
des Schaumburgischen Communionbergbaues. Von dem Oberbergrath Sie-
mens zu Clausthal (S. 294 — 303), die Verhandlungen des schweizerischen