Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 40 = 5.F. Jg. 5 (1896))

10. Abhandlungen über das geltende Recht und Beiträge zur Erläuterung und Würdigung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs

10.1. Das fiduziarische Rechtsgeschäft : (Fortsetzung und Schluß)

Abhandlungen
über das geltende Recht und Beiträge zur Erläuterung
und Würdigung des Entwurfs eines bürgerlichen
Gesetzbuchs.

19.
Das fidntzarische Nechtsyeschäst.
Von Herrn Reichsgerichtsrath vr. Dreyer.
(Fortsetzung und Schluß.)

§ 4.
Ei g ent hum süb ertragung.
Wird gegenüber einem Geschäfte, durch das Eigenthum über-
tragen sein soll, geltend gemacht:
I. Es liege nur Simulatiion vor, so fragt es sich vom
Standpunkte des sog. dinglichen Vertrages,^) des Traditionsprinzips,
aus, ob die Erklärungen, Eigenthum übertragen und erwerben zu
wollen, simulirt seien oder nur das diesem beiderseitigen Willen zu
Grunde liegende Rechtsgeschäft. Solche Unterscheidung findet sich
auch in den Entwürfen eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das
Deutsche Reiches) Zn der Rechtsprechung wird dieser Unterschied
namentlich bei den nur zur Sicherung abgeschloffenen Verträgen
vielfach hervorgehoben. So scharf in zwei Entscheidungen des O.L.G.
zu Rostock. 30) Zm einen Falle war außer Streit, daß beim Ver-
kaufe einer Dampfmaschine, die dem Verkäufer auf Widerruf geliehen
war, nur die Sicherung des Käufers bezweckt worden sei. Das
Urtheil führt aus, daß aus der Simulirung der Form des Kauf-
29) v. Savigny, Oblig. II. S. 256 ff.
29) Vergl. I. E. d. b. Ges. §§ 828, 829, 874; II. E. §§ 838, 842; Vorlage
an den Reichstag §§ 857, 813; Motive z. I. Entrv. III. «. 187 oben § I 3.4.
*°) Seuffert Arch. XIX. Nr. 122, XLI. Nr. 85.
Beiträge, XL. (V. F. v.) Jahr«. 4. u. 5. Heft.

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