Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 40 = 5.F. Jg. 5 (1896))

9.16. Preisausschreiben

Preisausschreiben.

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31.
Preisausschreiben.
Die Holtzendorff-Stiftung stellt als neue Preisaufgabe folgen-
des Thema:
Ist die Deportation unter den heutigen Verhältnisse« als
Strafmittel praktisch verwendbar?
Es wird eine Erörterung der Frage verlangt, ob unter Berück-
sichtigung des heutigen Strafen- und Gefängnißwesens, sowie der
thatsächlich vorhandenen kolonialpolitischen Verhältnisse die Depor-
tation eine Stelle im Strafensystem finden kann; bei Bejahung dieser
Frage ist gleichzeitig zu erörtern, in welcher Weise die Deportations-
strafe praktisch auszugestalten und durchzuführen ist.
Die Preisarbeiten, welche in deutscher, französischer, englischer
oder italienischer Sprache abgefaßt sein können, müssen bis spätestens
1. April 1897 an den Schriftführer der Stiftung, Herrn Rechts-
anwalt vr. Halle zu Berlin W., Kronenstraße 56, eingesandt sein.
Dieselben sind mit einem Erkennungsworte zu versehen, und es ist
ein versiegeltes Kuvert unter gleichem Erkennungsworte beizulegen,
in welchem der Name und die Wohnung des Verfassers ange-
geben sind.
Ueber die eingegangenen Arbeiten entscheidet ein Preisgericht,
bestehend aus folgenden Herren:
Staatsrath Professor vr. Foinitzky, St. Petersburg,
Staatsminister Professor vr. Hagerup, Christiania,
Reichsgerichtsrath vr. Olshausen, Leipzig,
General-Sekretär der Loeiete Oenerale äes Prisons Ri viere,
Paris,
Professor vr. Stooß, Bern.
Die Arbeit, welche von dem Preisgericht als beste und zugleich
des Preises würdige anerkannt wird, erhält die ausgesetzte Prämie
von 1600 M. — 2000 Frks. Die preisgekrönte Arbeit wird mit
der Auszahlung der Prämie ausschließliches litterarisches Eigenthum
der Holtzendorff-Stiftung, deren Vorstand auf Vorschlag des ge-
schäftsführenden Ausschusses über ihre Veröffentlichung und Ueber-
setzung Bestimmung trifft.
Die nicht preisgekrönten Arbeiten werden den Verfassern zur
freien Verfügung zurückgesandt.

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