Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 40 = 5.F. Jg. 5 (1896))

18.40. 1. Rechtsgültigkeit eines Vergleichs im Ehescheidungsprozesse, durch welchen der Vater sich zum Unterhalt eines bei der Mutter verbleibenden Kindes verpflichtet. Aktivlegitimation der Mutter zur Klage auf Alimente. Höhe derselben 2. Ist die Uebernahme einer Wirthschafts-Inspektorstelle als Betrieb eines eigenen Gewerbes aufzufassen? 3. Bedarf die Genehmigung des Vaters zu einem Vertrage des in seiner Gewalt befindlichen Kindes der Schriftform?

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Einzelne Rechtsfälle.

lediglich der eigene Nachlaß der Wittme T. in Frage kommt, muß
ihre letztwillige Verfügung für rechtswirksam angesehen werden.
Hieraus ergiebt sich zunächst, daß der Klageantrag zu A., wo-
nach festgestellt werden sollte, daß das Testament der Wittwe T- vom
12. Dezember 1893 der Klägerin gegenüber rechtsunwirksam sei,
jedenfalls als unbegründet erscheinen muß.
Die weiteren Anträge zu B. und C. stehen mit jenem ersten
zurückzuweisenden Anträge in engem Zusammenhänge. Dennoch be-
halten sie, der jedes Recht der Klägerin bezüglich des Nachlaffes
beider T.'schen Eheleute verneinenden Auffassung der Beklagten
gegenüber, auch nach Abweisung jenes ersten Antrages insofern eine
selbständige Bedeutung, als danach noch die Frage streitig bleibt, ob
und inwiefern der Klägerin die von dieser auf Grund des wechsel-
seitigen Testamentes beanspruchten Rechte zustehen. Nach der Fassung
der gestellten Anträge läßt sich jedoch nicht erkennen, welche Rechte
die Klägerin für sich in Anspruch nimmt. Insbesondere bleibt es
unklar, ob von ihr bezüglich des eigenen Nachlaffes der Wittwe T.
ein Erbrecht prätendirt wird, oder ob sie — worauf der Antrag zu
6. sogar hinzudeuten scheint — lediglich als fideikommiffarische Nach-
erbin Ansprüche auf die den Nachlaß des Ehemannes T- bildende
Hälfte des gütergemeinschaftlich gewesenen Vermögens erheben will.
Hiernach bedarf es zuvörderst einer, eventuell durch Ausübung des
Fragerechts herbeizuführenden Klarstellung des Klagebegehrens, bevor
entschieden werden kann, ob und inwieweit dasselbe für berechtigt oder
unberechtigt zu erachten ist.
Aus diesen Gründen mußte die Aufhebung des Berufungsur-
theils auch zu II. und III. der Urtheilsformel erfolgen.

Nr. 94.
1. Nechtsgültiglreit eines Vergleichs im Lhefcheidungsprozeffe, durch welchen
der Vater stch zum Unterhalt eines bei der Mutter verbleibenden Kindes
verpflichtet. Aktivlegitimation der Mutter zur Klage auf Alimente.
Höhe derselben.
A.L.R. II. 2 §§ 64, 65.
2. Ist die Uebrrnahme einer Wirthschafts-Znspektorstrltr als Lrtrirb eines
eigenen Gewerbes aufzufaffen?
A.L.R. II. 2 § 212a.
3. Ledarf die Genehmigung des Vaters zu einem Vertrage des in feinte
Gewalt befindlichen Kindes der Schriftform?

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