Inhalt.
VII
Nr- Sette
Umfang der Verpflichtung der Eisenbahnverwqltung zur Verhütung
von Unglücksfällen bei regelmäßig wiederkehrenden Volksfesten . . 1143
97. Uebernahme eines kaufmännischen Geschäfts mit Aktivis und Passivis.
Unter welchen Bedingungen gehen auch zweiseitige Verträge auf den
Erwerber des Geschäfts über? Bedarf es einer ausdrücklichen Annahme
des neuen Schuldners durch den Gläubiger und eines neuen Ver-
tragsschluffes, oder genügt es, um den Uebernehmer zu verpflichten,
daß dem Gläubiger die geschehene Uebernahme ausdrücklich oder durch
konkludente Handlungen bekannt wird? Zst die Niederlegung der
Urkunde über die Schuldübernahme bei den Handelsregisterakten eine
ausreichende Bekanntmachung der Uebernahme? Werden die Wirkungen
der Uebernahme durch Aenderung der Firma ausgeschlossen? . . . 1148
98. Zst die Uebereinkunft der Gesellschafter, daß ein ihnen gehöriges Grund-
stück Gesellschaftsvermögen werden solle, auch für die Gesellschafts-
gläubiger rechtswirksam? Bedarf es hierzu eines besonderen Ueber-
tragungsaktes an die Gesellschaft? oder einer Umschreibung im Grund-
buche? oder eines schriftlichen Vertrages?.1153
99. Kann eine im Gesellschaftskonkurse abgewiesene Forderung im Konkurse
über das Vermögen des einzelnen Gesellschafters verfolgt werden? . 1157
100. Kommanditgesellschaft. Enthält die Vorschrift des H.G.B. Art. 158
Abs. 2, 3 zwingendes, oder nur vermittelndes Recht? Sind nament-
lich Vertragsabreden in Betreff der Geschäftsführung, welche lediglich
das innere Verhältniß der Gesellschafter regeln, unzulässig? Erforderniß
einer Vermögenseinlage des Kommanditisten. Werden durch die Ein-
tragung der Kommanditgesellschaft in das Handelsregister die Mänqel
des Gesellschaftsvertrages geheilt?.1158
>01. Verpflichtung des Kommanditisten, Zinsen und Gewinn, welche er aus
Grund einer nicht in gutem Glauben aufgestellten Bilanz erhalten hat,
den Gläubigern der Gesellschaft zurückzuzahlen. H.G.B. Art. 165.
Regreßklage gegen denjenigen, welcher die unrichtige Bilanz auf-
gestellt hat. 1161
>02. Unterschied zwischen einem Vertrage über Hingabe eines Darlehns
und der Errichtung einer stillen Gesellschaft. Ist die Abrede, daß
der stille Gesellschafter nur am Gewinn Theil nehmen soll, den Ge-
schäftsgläubigern gegenüber im Konkurse rechtlich wirksam? .... 1164
103. Scheidet durch eine kaufmännische Anweisung die angewiesene Forde-
rung (mit denselben Rechtswirkungen wie bei der Zession) aus dem
Vermögen des Anweisenden aus?.1169
104. Ist die Annahmeerklärung einer Anweisung durch einen Kaufmann
ohne Rücksicht auf das Rechtsverhältniß, in dessen Veranlassung die
Anweisung erfolgt, ein der Schriftform nicht bedürfendes Rechts-
Geschäft?.1172
105. Erlangt der redliche Erwerber einer Sache durch deren Verkauf seitens
eines Kaufmannes im Handelsbetriebe gemäß Art. 306 H.G.B. das
Elgenthum, wenn die Uebergabe der Sache durch Anweisung erfolgt ist? 1175
106. Redlicher Erwerb von Jnhaberpapieren. Ist die Vorschrift des § 15
A.L R. I. 7, wonach ein Besitzerwerb ohne Anwendung eines gewöhn-
lichen Grades von Aufmerksamkeit dem unredlichen Erwerbe gleich
in>7 pachtet wird, auch im Falle der Art. 306, 307 H.G.B. anwendbar? 1179
107. Nach welchem Rechte ist die Haftung eines (nicht wechselmäßig ver-
pfirchteten) Bürgen für eine Wechselschuld zu beurtheilen? An wel-
chem Orte muß der Bürge erfüllen? H.G.B. Art. 324. Ist die
Präsentation des Wechsels, für welchen die Bürgschaft übernommen
iao beim Bezogenen dem Bürgen gegenüber nothwendig? . . . 1181
108. Klage rm Erfüllungsorte. C.P.O. § 29. Enthält die Vertragsabrede:
«Zahlung, Kassa" bei Distanzgeschäften die Verpflichtung, Zug um
i Zug zu erfüllen?..
109. Verpflichtung einer Civilgemeinde, für Körperbeschädigungen zu hasten^