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Inhalt.
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Richter befugt, darüber zu befinden, ob die von dem Beamten ver-
auslagten Beträge durch das Pauschquantum gedeckt werden? . .
84. Bergrecht. Erweiterung der Felder nach Eintritt der Gesetzeskraft des
Allg. Berggesetzes vom 24. Juni 1865 (§ 215 d. Ges.). Sind die
neuen Felder den Realberechtigungen des Stammbergwerks, insbeson-
dere der Freikuxberechtigung unterworfen? Rechtliche Natur des Frei-
85. A.L.R.II. 16 §§ 296 ff., 305, 306.' Allg. Berggesetz vom 24. Juni
1865 § 224. Ist die Vorschrift des A.L.R. II. 16 § 305, wonach
Freikuxe keinen Anspruch auf irgend einigen Vortheil haben, so lange
die Zeche nur noch den Verlag erstattet, auch auf den Fall anzu-
wenden, daß das Bergwerk in einem Zwangsverkauf erworben wird,
und der vor dem Verkaufe entstandene Verlag zwar noch nicht gedeckt
ist, das Bergwerk aber für den Ersteher mit Rücksicht auf den Kauf-
preis eine Ausbeute liefert? Begriff der Ausbeute und des Verlags
86. 1. Muß, um eine Auflassung rechtsungültig zu machen, das Fehlen des
Veräußerungswillens des Verkäufers so zum Ausdruck gebracht werden,
daß der Käufer ihn erkannt hat oder hätte erkennen müssen?
2. Einfluß der Nichtübereinstimmung der Gemarkungskarte mit den
Angaben der Steuerbücher über die Größe des Grundstücks auf den
Eigenthumserwerb durch Auflassung.
87. Rechtliche Bedeutung der exceptio rei venditae et traditae nach
jetzigem Grundbuchrechte. Ist die Vorschrift des § 7 Abs. 2 des
E.E.G., daß die Einrede nur durch Widerklage geltend gemacht wer-
den könne, gegenüber einem solchen Veräußerer anwendbar, welcher
vor dem 1. Oktober 1872 seine Eintragung erlangt hat? — Zulässig-
keit der Retentionseinrede in II. Instanz.
88. Bekanntmachung der Schuldübernahme (E.E.G. § 41) an eine unter
väterlicher Gewalt stehende Tochter durch den Vater. Bedarf es der
Bestellung eines Pflegers für die Tochter?.
89. Genügt die Bekanntmachung des Verkäufers an den Gläubiger, daß
das Pfandgrundstück verkauft sei, verbunden mit der Aufforderung,
die Zinsen der Hypothek von dem Käufer zu erheben, um den Ver-
käufer gemäß § 41 des E.E.G. von der persönlichen Verbindlichkeit
zu befreien?.
90. Wann beginnt die Verjährung der Klage gegen den Uebernehmer
einer Hypothekenschuld?.
91. Unter welchen Umständen kann ein Erziehungshaus für Blödsinnige
als milde Stiftung angesehen werden? Steuerfreiheit von Vermächt-
nissen an dasselbe.
92. 1. Kann der behufs Verbreiterung einer Straße Enteignete Ersatz
für Pflastersteuer und vermehrte Kosten der Straßenreinigung ver-
langen ?
2. Zu welchem Zinsbeträge (5 oder 4 Prozent) ist der Minderertrag
des Restgrundstücks zu kapitalisiren?
3. Nach welchem Zeitpunkt ist der Werth des enteigneten Grund-
stücks zu bemessen?.
93. Ist nach § 8 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 der Unter-
nehmer verpflichtet, bei Enteignung von Forstparzellen dem Ent-
eigneten auch den Mehraufwand zu ersetzen, welcher erforderlich ist,
um den Forst- und Jagdschutz auf dem dem Enteigneten verbleiben-
den Grundbesitze wirksam auszuüben?.
94. Steht die Vertretung der evangelischen Landeskirche in einem Prozesse,
welcher das Recht einer einzelnen Gemeinde zur Wahl ihres Pfarrers
betrifft, dem Provinzial-Konfistorium oder dem Oberkirchenrathe zu?
95. Zulässigkeit des Rechtsweges betreffend die Frage, ob Mitglieder einer
Waffergenoffenschast zum Austritt aus derselben befugt sind? . . .
96. R.Haftpflichtgesetz vom 7. Juni 1871 § 1. Begriff der höheren Gewalt.
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