12.14.
Gaupp, Geh. Regierungsrath und Stempelfiskal: Die Preußische Stempelgesetzgebung für die alten und neuen Landestheile
12.15.
Johow, Reinhold, Geh. Ober-Justizrath a. D.: Jahrbuch für Entscheidungen des Kammergerichts in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit und in Strafsachen (zwölfter Band)
12.16.
Liszt, Dr. Franz von: Lehrbuch des deutschen Strafrechts
Johow, Jahrbuch für Entscheidungen des Kammergerichts.
779
Hoyer, Geh. Regierungsrath und Stempelfiskal. Neu bearbeitet und
bis auf die Gegenwart fortgeführt von Gaupp, Geh. Regierungsrath
und Stempelfiskal zu Berlin. Fünfte vermehrte und verbesserte Auf-
lage. Lieferung 1 (umfassend Bogen 1 bis 10). Berlin 1893. I. Gut-
tentag, Verlagsbuchhandlung. (M. 4,—.)
Die dritte Auflage dieses bekannten und allen Praktikern unent-
behrlichen Werkes ist Bd. 25 S. 765 dieser Beiträge angezeigt, und
dabei die Vollständigkeit und die auf sicherer Beherrschung des gesamm-
ten Stoffes beruhende Klarheit der Gedanken und des Ausdrucks be-
sonders hervorgehoben. Daß in dieser fünften Auflage alle für das
preußische Stempelwesen wichtigen Gesetze, Erlasse und Entscheidungen
sorgfältig nachgetragen sind, versteht sich von selbst. Die zweite und
die folgenden Lieferungen find nach Anzeige der Verlagshandlung in
Vorbereitung, und werden in rascher Folge erscheinen. Rassow.
46.
Jahrbuch für Entscheidungen des Kammergerichts in Sachen der nicht-
streitigen Gerichtsbarkeit und in Strafsachen, herausgegeben von
Reinhold Johow, Geh. Ober-Justizrath a. D. Zwölfter Band (1893).
Berlin 1893. Verlag von Franz Vahlen. (Geh. M. 6,—; geb. M. 7,20.)
Die in diesem Bande des Jahrbuchs mitgetheilten 114 Entschei-
dungen sind von den Kammergerichtsräthen Giese, Hadlich, Dr. Jäckel,
Dr. Mencke, Dr. Scholz, und dem Landrichter Ring, die strafrechtlichen
vom Kammergerichtsrath Ziegler bearbeitet. Die erste Abtheilung (Nr. 1
bis 39) enthält die Entscheidungen in Sachen der nichtstreitigen Gerichts-
arbkeit, die zweite (Nr. 40 bis 114) diejenigen in Strafsachen. Per
Anhang bringt A. Entscheidungen von Oberlandesgerichten auf weitere
Beschwerde (Nr. 1 bis 13), B. landgerichtliche Beschwerdebescheide, gegen
welche weitere Beschwerde nicht erhoben ist (Nr. 1 bis 10), 0. fünf
Abhandlungen, und D. Literaturanzeigen.
Beigefügt sind ein alphabetisches und ein Legalregister, betreffend
die im elften und zwölften Bande in Bezug genommenen Gesetze, Ver-
ordnungen rc.
Ueber die Bedeutung des Jahrbuches für die Praxis verweisen
wir auf unsere Anzeigen in den früheren Bänden (Bd. 35 S. 747 rc.).
_ Rassow.
47.
Lehrbuch -es deutschen Strafrechts. Von Dr. Franz von Liszt. Fünfte
durchgearbeitete Auflage. Berlin 1892. Verlag von I. Guttentag. (Geh.
M. 10,— ; geb. M. 12,—.)
Die rasche Folge neuer Auslagen des Lißt'schen Lehrbuchs läßt keinen
Zweifel an der Anziehungskraft, die es für die akademische Jugend hat,
und von dem Interesse, das von der Doktrin und Praxis den Arbeiten
des Verfassers entgegengebracht wird. Die fünfte Auflage, nur andert-
halb Jahre nach der vorigen erschienen, zeigt, abgesehen von einigen
Ergänzungen der Literaturnachweise, wenig Veränderungen. Die Vorzüge