Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 37 = 5.F. Jg. 2 (1893))

12.11. Jäckel, Dr. Paul, Kammergerichtsrath: Die Zwangsvollstreckung in Immobilien. Dritte Auflage

12.12. Reincke, O., Reichsgerichtsrath: Die Deutsche Civilprozeßordnung

12.13. Seuffert, Dr. Lothar: Kommentar zur Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich und zum Einführungsgesetze vom 30. Januar 1877

Reincke, Die Deutsche Civilprozeßordnung.

777

42.
Kommentar zur Civilprozeßordnung für das Deutsche Deich «nd zum Cin-
führungsgesehe vom 30. Januar 1377. Von vr. Lothar Seuffert,
o. ö. Professor zu Würzburg. Sechste umgearbeitete Auflage. München
1893. C. H. Becksche Verlagsbuchhandlung (Oskar Beck). (Geh. M. 22,—;
geb. M. 24,50.)
Wir haben im Bd. 34 S. 901 dieser Beiträge bei der Anzeige
der im Jahre 1890 erschienenen erheblich umgearbeiteten fünften Auflage
auf die vom Verfasser verfolgten Ziele und auf die große Bedeutung
dieses Kommentars für Wissenschaft und Praxis näher hingewiesen.
Für die Richtigkeit unseres günstigen Urtheils spricht am deutlichsten,
daß schon jetzt wieder das Erscheinen einer neuen Auflage nöthig ge-
worden ist. Es bedarf keiner Versicherung, daß der Verfasser den ge-
sammten Stoff aufs Neue durchgearbeitet, und dabei die Gesetzgebung,
Literatur und Rechtsprechung sorgfältig berücksichtigt hat. Die Arbeit
des Verfassers wird sicher in allen Kreisen dankbar anerkannt werden.
_ Rassow.
43.
Oie Deutsche Civilprozeßordnung. Erläutert von O. Reincke, Reichs-
gerichtsrath. Zweite, verbesserte Auflage. Berlin 1893. Verlag von
H. W. Müller. (Epl. geh. M. 16,— ; geb. M. 17,50.)
Zu unserer Freude können wir jetzt die Vollendung dieser zweiten
Auflage der Reincke'schen Civilprozeßordnung anzeigen. Den meisten
unserer Leser wird das Werk vermuthlich bekannt sein, lieber die An-
ordnung des Stoffes und die Durchführung der Arbeit haben wir früher
(Beitr. Bd. 35 S. 868) berichtet. Wir zweifeln nicht an dem günstigen
Erfolge des Buches. Rassow.

44.
Oie Zwangsvollstreckung in Immobilien, enthaltend:
1. Das Gesetz betr. die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Ver-
mögen vom 13. Juli 1883. mit der Allg. Verfügung vom 7. Mürz
1392 betr. dir Geschäftsführung der Vermalter im Verfahren der
Zwangsverwaltung u. f. m..
2. das Gesetz betr. die Gerichtskosten bei Zwangsversteigerungen und
Zwangsverwaltungrn von Gegenständen des unbeweglichen Ver-
mögens vom 18. Juli 1883,
3. dir Bestimmungen über freiwillige Subhastatione«, die Zwangsvoll-
streckung betr. Vorschriften des Gesetzes vom 12. April 1388 «nd
Ausführungsbrstimmungen. Mit einem ausführlichen Kommentar in
Anmerkungen von vr. Paul Jäckel, Kammergerichtsrath. Dritte, neue
■ bearbeitete Auflage. Berlin 1893. Verlag von Franz Bahlen. (Geh.
M. 12,-; geb. 14,50.)
Das Gesetz vom 13. Juli 1883 gehört zu denjenigen, welche für
den Realkredit von größter Bedeutung sind. Der Richter, welchem die
Anwendung desselben obliegt, kennt die Schwierigkeiten seines Verständ-

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer