12.10.
Dambach, Dr. Otto, Wirklicher Geheimer Oberpostrath und Professor: Das Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871
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Literatur.
Zur Erläuterung dieses Gesetzes erscheint der Verfasser der in
Rede stehenden Schrift, da er bei dessen Vorbereitung und Abfassung
als Referent im kgl. Ministerium der öffentlichen Arbeiten, wie auch
bei der Vertretung des Entwurfs in beiden Häusern des Landtags be-
iheiligt war, in hervorragendem Maße berufen. Auch hat derselbe das
ihm zu Gebote stehende Gesetzgebungsmaterial auf das Sorgfältigste
und Erfolgreichste benützt.
Die Schrift besteht aus drei Theilen. Der erste, als „Ein-
leitung" bezeichnete, allgemeine Theil legt die Gesichtspunkte klar,
welche bei Abfassung des Gesetzes maßgebend erschienen, und giebt eine
kurze Darstellung der Entstehung des Gesetzes sowie eine gedrängte
Uebersicht des dadurch geschaffenen Rechts. Der zweite und Haupttheil
enthält den Text des Gesetzes, welchem — soweit erforderlich — an
der Hand der Regierungsvorlage, kurze und durch ihre klare Fassung
gemeinverständliche Erläuterungen in Kommentarform beigegeben sind.
Als dritter Theil erscheint die vom Minister des Innern und vom Mi-
nister der öffentlichen Arbeiten zu dem Gesetze gemeinsam erlassene
Ausführungsanweisung vom 22. August 1892, deren bereits oben
Erwähnung gethan ist.
Bezüglich der Einzelheiten dürfen wir den Leser auf die Schrift
selbst verweisen. Wenn im Vorwort als deren Zweck angegeben ist,
das Verständniß eines Gesetzes, dessen Erfolg wesentlich von seiner
Handhabung im Sinn und Geist des Gesetzgebers abhängt, in seiner
vollen Bedeutung und Tragweite zu erleichtern, so ist dieser Zweck in
hohem Maße erreicht. Das verdienstvolle Werkchen kann deshalb allen
Denjenigen, welche durch ihren Beruf oder ihre Lebensstellung mit der
Ausführung und Anwendung des in Rede stehenden Gesetzes befaßt
sind, nur auf's Wärmste empfohlen werden. r.
41.
Das Gesetz über das Postmefen des Deutschen Deichs vom 28. Oktober 1871.
Erläutert von Dr. Otto Dambach, Wirklicher Geheimer Oberpostrath
und Professor. Fünfte vermehrte und veränderte Auflage. Berlin 181)2.
Verlag von Th. Ehr. Fr. Enslin. (M. 3,—.)
Der vorliegende Kommentar, dessen zahlreiche Auflagen die Werth-
schätzung beweisen, die er gefunden hat, ist hauptsächlich für den Ge-
brauch der Postbeamten bestimmt; die Rechtsausführungen des Verfassers
sind für den Juristen vielleicht etwas weitläufig, aber in ihren Ergeb-
niffen nicht von geringerer Bedeutung. Das Werk berücksichtigt ge-
wissenhaft die Rechtsprechnng des Reichsgerichts und die das Postrecht
betreffende Literatur, für welche gerade die „Beiträge" durch die Auf-
sätze von Mittelstem, Schmidt und Tinsch so Erhebliches geleistet haben.
Der Aufsatz Mittelsteins im 36. Jahrgang S. 579 hat nicht mehr be-
rücksichtigt werden können. Der bekannte Name des Verfassers des Kommen-
tars macht jede Empfehlung seines Buchs überflüssig. Eccius.