Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 46 (1902))

804 Was bedeutet „Sache" im 8 119 Abs. 2 B.G.B.?
nur solche werden auch in den Pandektenlehrbüchern erörtert; bei
der Berathung der 2. Kommission hat man von „erwr in persona
und in corpore“ gesprochen; es wird dort zum Ausdrucke gebracht,
daß man die neuere Rechtsentwickelung kodifiziren wolle, und hierbei
vorzüglich auf das A.L.R. und das gemeine Recht hingewiesen, von
denen das erstere zwei Bestimmungen über „Eigenschaften der Person
oder Sache" enthält; endlich — und das ist wohl am wichtigsten
- der gleichen Ausdrucksweise bedient sich auch Windscheid, der von
1874 bis 1883 bei der Berathung des ersten Entwurfes des B.G.B.
mitgewirkt, und dessen Lehrbuch — neben demjenigen von Dern-
bürg — von der gesammten gemeinrechtlichen Literatur den weitaus
größten Einfluß auf die Abfassung des B.G.B. ausgeübt hat 36) —
erwägt man alle diese Momente, so erscheint di§ Ausdrucksweise
„Eigenschaften der Person oder der Sache" recht naheliegend, und
es ist anzunehmen, daß man gerade durch sie die Anschauungen der
2. Kommission am besten zum Ausdrucke zu bringen glaubte.
Jedenfalls kann nicht die Absicht obgewaltet haben, eine sach-
liche Aenderung der beantragten Norm vorzunehmen, zumal die Be-
schränkung der Bestimmung auf die körperlichen Gegenstände — im
Widerspruche mit dem in der Berathung ausgesprochenen Prinzipe
(vergl. oben zu Anm. 3!) — dazu nöthigen würde, bei den nicht
körperlichen Gegenständen zwischen Jrrthum über die Identität und
Jrrthum über Eigenschaften zu unterscheiden.
II. Prinzip.
Auf Grund des bisher Erörterten werden wir unschwer zu
einer brauchbaren Auslegung der Worte „Person oder ... Sache",
insbesondere des letzteren, gelangen. „Person oder Sache" sind
Schlagworte, die in der Theorie (siehe insbesondere Windscheid) und
Gesetzgebung (siehe insbesondere das A.L.R.) vorgefunden und im
Vertrauen auf deren Autorität in das Gesetz hineingenommen worden
sind. Wir haben daher diese Worte so auszulegen, daß das Er-
gebniß der Auslegung sich deckt mit der von der beratenden 2. Kom
Mission gebilligten neueren Rechtsentwickelung. Wie oben dargethan,
hat die Theorie des Jrrthums über Eigenschaften einen einseitigen
Ausgangspunkt, bei dem es — von der Person abgesehen — nur
auf Eigenschaften des körperlichen Gegenstandes ankommen konnte.
36) Windscheid hat den Einfluß des Lehrbuchs auf die Gesetzgebung selbst
eingehend gewürdigt, siehe Pandekten, Vorrede zur ersten Auflage.

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