Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 46 (1902))

6.26. Parisius-Crüger, Das Reichsgesetz, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

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Literatur.

7. Ausl.), und in demselben Sinne hat der VII. Civ.-Senat des R.G.
erkannt (Beitr. Bd. 44 S. 1051). Mir ist jedoch bekannt, daß der
I. Civ-Senat neuerdings eine entgegengesetzte Entscheidung gefällt hat,
welche in den amtlichen Entscheidungen des R.G. zur Veröffentlichung
gelangen soll. Ferner sagt der Vers. (S. XXXVII), der Vorschrift im
§471 Abs. 2 H.G.B. könne nicht die Bedeutung beigelegt werden, daß
ihr Zwangskarakter nicht bloß für die Pflichten, sondern auch für die
Rechte der Eisenbahnen gelten, d. h. nicht bloß zu Ungunsten, sondern
auch zu Gunsten der Eisenbahnen wirken solle. Der Vers, will also
Vereinbarungen gestatten, welche die Verpflichtungen der Eisenbahnen
zu Gunsten des Publikums erhöhen, insoweit diese Vergünstigungen all-
gemein, nicht Einzelnen gewährt werden. Ich halte die Begründung
dieser Ansicht durch den Vers, für zutreffend und durch die Bemerkungen
Staub's zu § 471 Anm. 2 nicht für widerlegt.
Die Durchführung des vom Vers, mit dem vorliegenden Buche
verfolgten Planes erfolgt in der Weise, daß er zunächst die Eisenbahn-
verkehrsordnung nach ihrem Wortlaute mittheilt und eingehend kommen-
tirt. Der Versicherung in dem Vorworte, daß er vornehmlich die Vor-
schriften der neuen Eisenbahnverkehrsordnung in ihrem engen Zusammen-
hänge mit den zu Grunde liegenden Bestimmungen des neuen H.G.B.,
sowie die Unterschiede von den bisher geltenden Bestimmungen an der
Hand der Materialien zum Gegenstand eingehender Erläuterungen ge-
macht habe, bedurfte es für diejenigen nicht, welche die große Gründ-
lichkeit des mit dem Stoffe vertrautesten Verfassers kennen. Dasselbe
gilt von seiner Bemerkung, daß die gesammte Rechtsprechung und Lite-
ratur, die Materialien des H.G.B. und der Verkehrsordnung, sowie die
bezüglichen Gesetze, Verordnungen und Erlasse die sorgfältigste Berück-
sichtigung gefunden haben.
An den Kommentar der Verkehrsordnung schließen sich 10 An-
lagen (Leichenpaß, bedingte Beförderung u. s. w.), ferner als Anhang
ein Auszug aus dem D. H.G.B. (Frachtgeschäft und Beförderung von
Gütern und Personen auf den Eisenbahnen) und zum Schluffe ein Sach-
register an.
Ich zweifle nicht an der günstigen Aufnahme dieses Werkes.
Rassow.

25.
Las Neichsgrsrh, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Systematische Darstellung und Kommentar nebst Entwürfen von Eesell-
schaftsverträgen und praktischer Anleitung für die Registerführung. Von
Ludolf Parisius und 1)r. Hans Crüger. Dritte vermehrte Auf-
lage, bearbeitet von vr. Hans Crüger. Berlin 1901. Z. Guttentag.
(M. 8,-.)
Die vorliegende dritte Auflage dieses bewährten Kommentars ist
nach dem Tode von Ludolf Parisius von dessen bisherigem Mitarbeiter
vr. Hans Crüger allein besorgt. Sie giebt das Gesetz in der neuen

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