Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 46 (1902))

6.25. Eger, Die Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 26. Oktober 1899

178

Literatm.

Fassung des Textes, gültig vom 10. Oktober 1001 an, unter Berücksichti-
gung von Theorie und Praxis dargestellt von I)r. snr. Theodor
Gerstner, Geh. Oberregierungsrath und vortr. Rath im Reichs-Eisen-
bahn-Amt, Mitglied der vorbereitenden fachmännischen Konferenzen. —
Zugleich ein Supplement zu dem im nämlichen Verlag erschienenen
„Internationalen Eisenbahnfrachtrecht" desselben Verfassers. Berlin 1901.
Franz Vahlen. (Geh. M. 4,20, geb. M. 5,—.)
Wie der Herausgeber im Vorworte sagt, hat das Berner Inter
nationale Uebereinkommen über den Eisenbahn - Frachtverkehr vom
14. Oktober 1890 seit seinem am 1. Januar 1893 erfolgten Inkraft-
treten verschiedene Abänderungen erfahren, wie solche an der Hand der
Praxis von vornherein in Aussicht genommen waren. Namentlich sind
solche Aenderungen in ausgedehnterem Maße erfolgt durch das Pariser
Zusatzübereinkommen vom 16. Juni 1898, welches bestimmungsgemäß
am 10. Oktober 1901 in Wirksamkeit getreten ist.
Da die nachträglichen Vereinbarungen in der Form ergänzender
und abändernder Zusätze getroffen sind, so ist es dem Herausgeber, um
den neuesten Stand des Vertragswerkes darzulegen, angezeigt erschienen,
sie mit dem ursprünglichen Staatsvertrag in ein Gesammtbild zu ver-
einigen und daran die erforderlichen Erläuterungen zu knüpfen. Dem
entsprechend ist in dem Haupttheile des vorliegenden Buches der vom
1. Oktober 1901 an gültige Text, wie er sich durch die nachträglichen
Abreden gestaltet hat, der Anordnung der Artikel des Hauptvertrags
folgend, zusammengestellt und mit Bemerkungen versehen. Dabei sind
die neuere Fachliteratur, die Rechtsprechung der Gerichte der Vertrags-
staaten, soweit sie allgemeines Interesse bieten, und die Entscheidungen
des Zentralamts als Schiedsgericht, sowie der gegenwärtige Stand der
inneren Gesetzgebungen, insbesondere Deutschlands, berücksichtigt.
Es dürfte kaum einem Zweifel unterliegen, daß diese sorgfältige
und den Bedürfnissen der Praxis angepaßte Arbeit in allen Kreisen,
welche internationalen Eisenbahnbetrieb für ihren Geschäftsbetrieb in
Anspruch nehmen, und für diejenigen Behörden, welche über die Aus-
legung des internationalen Vertrags zu beschließen haben, dankbare
Aufnahme finden wird. Ein Sachregister erleichtert den Gebrauch des
Buches. Rassow.

24.
Die Eisenbaßn-Verkehrsor-nung von 26. Oktober 1899 nebst den Allge-
meinen Zusatzbestimmungen und Abfertigungsvorschriften auf der Grund-
lage des Deutschen Handelsgesetzbuchs vom 10. Mai 1897. Erläutert von
Dr. jur. Georg Eger, Regierungsrath. Zweite Auflage. Berlin 1901.
I. Guttentag. (M. 15,—.)
Die längere Einleitung zu diesem, soweit meine Kenntniß reicht,
bedeutendsten Werke des Vers. (S. XIX bis XLV1II) nimmt sicher all-
gemeines Interesse in Anspruch. Sie enthält die geschichtliche Entwick-
lung des deutschen Eisenbahntransportrechts, und zwar unter A. bis zur

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