Volltext: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 22 = 3.F. Jg. 2 (1878))

876 Gehört der Gasexplosionsschaden zum Brandschaden?
diglich aus euphonischen Gründen ausgelassen ist. Der sragliche
Satz kann daher folgendermaßen umschrieben werden:
„Aus der Feuersozietät wird vergütet:
Aller Schade, der an den versicherten Gebäuden verursacht ist
durch Feuer, — jedoch nur durch ein solches Feuer, welches
durch Anlegen, durch Verwahrlosung oder durch einen Zufall
entstanden ist."
Was nun die sachliche Bedeutung dieser Bestimmung betrifft,
so entsprechen die drei Begriffe „Anlegen, Verwahr-
losung, Zufall" genau den im römischen Recht als Ent-
stehungsmomente eines Vermögensschadens aufgestellten
„dolus, culpa, casus," nurdaßinden ersten beiden „An-
legen und Verwahrlosung" die spezielle Beziehung auf
das Feuer in der Wortbezeichnung zum Ausdruck ge-
kommen ist. Die Anwendung dieser drei Bezeichnungen zeigt also
vollkommen deutlich, daß mit dem in dieser Bestimmung gedachten
Feuer lediglich ein solches gemeint ist, welches durch seine Existenz
an sich einen Schaden darstellt, mit andern Worten, daß die Be-
stimmung das Vorhandensein eines direkten Feuerschadens vor-
aussetzt. Wenn Jemand eine Petroleumlampe anzündet, um ein
Zimmer damit zu erleuchten, so ist ein Feuer vorsätzlich entzündet,
trotzdem kann man hier nicht von „Anlegen" eines Feuers reden, —
noch weniger aber von einer Verwahrlosung oder einem Zufall.
Wenn nun in dem oben angenommenen Falle die Decke lediglich
anblakt, und nicht anbrennt, so ist ein weiteres Feuer als das der
Lampe nicht entstanden. Es liegt also dann zwar ein Schade vor,
der durch Feuer verursacht ist, aber nicht durch Feuer im Sinne
des Feuerversicherungsrechts, nicht durch ein solches Feuer, welches
durch Anlegen, durch Verwahrlosung oder durch einen Zufall ent-
standen ist.
Es hat sich also bis jetzt ergeben, daß eine Ersatzpflicht der
Feuerversicherungsgesellschaft nur dann eintritt, wenn durch ein schnelles,
von einer Lichterscheinung begleitetes Verbrennen ein direkter Feuer-
schade entstanden ist.
Jetzt fragt sich, ob diese Momente bei Gasexplosionen vorhanden sind.
Zu diesem Zwecke muß zunächst die Entstehung der Gasexplo-
sionen ins Auge gefaßt werden.
Aus einem versehentlich ohne Anzünden der Flamme geöffneten

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