Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 22 = 3.F. Jg. 2 (1878))

Gehört der Gasexplosionsschaden zum Brandschaden? 875
mit einer Cigarre zu nahe, so daß derselbe anfängt zu glimmen und
in Folge dessen an der betreffenden Stelle reißt. Der Kronleuchter
fällt herunter und wird zertrümmert. Hier ist ein direkter Feuerschade
entstanden, nämlich die durch das theilweise Verglimmen des Stricks
entstandene Verminderung seines Werthes. Es muß also nach dem
oben Angeführten auch der indirekte, nämlich der durch Zertrümmerung
des Kronleuchters entstandene, Feuerschade ersetzt werden. Aber der
unbefangen urtheilende Laie wird sich gegen diese Annahme sträuben,
nur aus dem Grunde, weil seiner Auffassung von der Nothwendig-
keit eines direkten Feuerschadens zur Begründung der Ersatzpflicht
durch die Existenz eines so winzigen direkten Feuerschadens nicht völlig
Genüge geleistet wird.
Daß die hier entwickelte, in den Anschauungen des gewöhnlichen
Lebens begründete Auffassung auch die des Feuersozietätsreglements
ist, zeigt der Wortlaut des tz 11:
„Aus der Feuersozietät wird vergütet:
Aller Schade, welcher durch Feuer, es sei durch Anlegen, durch
Verwahrlosung oder durch einen Zufall an den versicherten Ge-
bäuden verursacht ist."
Es ist Zunächst die Konstruktion dieses Satzes ins Auge zu fassen.
Es ist klar, daß das Prädikat zu dem durch „welcher" eingeleiteten
Relativsatze in den Worten „verursacht ist" gefunden werden muß.
Zeifelhaft ist es aber auf den ersten Blick, wie der Zwischenpassus
„es sei durch Anlegen, durch Verwahrlosung oder durch einen Zu-
fall" zu verstehen ist.
Das „es sei" kann hier offenbar nicht adverbial, das heißt nicht
in der Weise gebraucht sein, daß die dahinter folgenden Substantiva
lediglich Erläuterungen oder Unterbegriffe des vorhergehenden Haupt-
begriffs bilden. Denn die Begriffe „Anlegen," „Verwahrlosung"
und „Zufall" sind keine Unterbegriffe, sondern Entstehungsursachen
des Feuers. Das „es sei" muß also hier konjunktional gebraucht
sein, das heißt einen Zwischensatz einleiten, der in seiner Gesammtheit
eine Erläuterung des vorangehenden Hauptbegriffs bildet.
Allerdings fehlt hier das zu einem Konjunktionalsatz erforderliche
Prädikat, da die Worte „verursacht ist", wie oben bemerkt, das Prä-
dikat des Relativsatzes bilden. Es muß daher hier ein Prädikat wie
„verursacht" oder „entstanden" ergänzt werden, welches offenbar le-
se*

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