Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 22 = 3.F. Jg. 2 (1878))

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Gehört der Gasexplosionsschaden zum Brandschaden?

Der indirekte Feuerschade besteht darin, daß in Folge des An-
brennens oder Verbrennens eines Gegenstandes der Vermögenswerth
an derer Gegenstände verringert oder vernichtet wird, — bei zusammen-
gesetzten Sachen auch noch darin, daß durch das Anbrennen oder
Verbrennen eines Bestandtheils derselben andere nicht mit anbrennende
Bestandtheile beschädigt oder zerstört werden.
Nach dem Feuersozietätsreglement und nach den Statuten aller
Versicherungsgesellschaften wird nicht nur der direkte, sondern auch
der indirekte Feuerschade ersetzt. Es wird nicht nur der Werth des
niedergebrannten Hauses ersetzt, sondern auch der Werth des Stalles,
welcher bei dem Einsturz des brennenden Hauses durch herunterfallende
Mauersteine eingeschlagen wird. Es wird ferner nicht nur die Ver-
minderung des Werths eines Hauses ersetzt, welche durch das Ver-
brennen oder Anbrennen der Balken, sondern auch diejenige, welche
durch den in Folge des Anbrennens oder Verbrennens der Balken
erfolgten Einsturz des Hauses herbeigeführt ist.
Aber es ist unter allen Umständen nöthig, daß ein direkter
Feuerschade überhaupt entstanden ist, wenn die Ersatzpflicht
eintreten soll. Es muß also ein Gegenstand gebrannt haben, welcher
a) einen Werth hat, so daß in dessen Beschädigung oder Zer-
störung durch Feuer die Entziehung eines Werthes aus dem
Vermögen des Eigenthümers liegt,
b) in dem betreffenden Moment nicht zum Brennen bestimmt war,
das heißt, dessen Entzünden nicht mit der Absicht erfolgt ist,
einen Vermögensvortheil dem Berechtigten zuzuwenden, welcher
dem durch die Zerstörung erzeugten Vermögensnachtheil min-
destens gleichkommt.
Ein solcher direkter Feuerschade liegt in den oben erwähnten
beiden Fällen nicht vor. Die Cigarre ist mit der Absicht angezündet
gewesen, dem Raucher einen Genuß zu gewähren, welcher dem Werth
derselben entspricht. Die Portiöre selbst hat nicht gebrannt, sondern
ist nur durch das Brennen der Cigarre mit beschädigt. Aehnlich
liegt der Fall mit der Lampe. Es ist bereits oben angedeutet worden,
daß diese Auffassung auch die des gewöhnlichen Lebens ist. Wie
sehr sie die allgemeine Anschauung beherrscht, ergiebt sich klar, wenn
wir einen Fall betrachten, in welchem der direkte Feuerschade nur
gering ist. Ein Arbeiter hängt während eines Umbaus einen Kron-
leuchter provisorisch an einem Strick auf. Er kommt dem Strick

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