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Inhalts-Verzeichniß des XXII. Jahrgangs (Dritte Folge II.)
Inhalts-Verzeichniß des xxii. Jahrgangs
(Dritte Folge II.)
Abhandlungen.
(Erstes Heft.)
Nr. Seite
1. Der Prozeßgang nach der Civilprozeßordnung vom 30. Januar 1877
an einem Rechtsfalle dargestellt. Von dem Herrn Obergerichtsrath
Hermann Meyer in Celle. 1
2. Hypotheken und Grundschulden als nomina ipso jure divisa des Nach-
lasses. Von dem Herrn Kreisrichter Voß in Bergen.30
3. Kritische Bemerkungen zu den Besitztheorien von Randa und Jhering
in ihrem Verhältniß und Gegensatz zum Pandektenrechte (Fortsetzung
von Nr. 16 und 22 des Jahrgangs XXI). Von dem Herrn Kreisrichter
Kindel in Osterwieck.50
4. Die Verhandlungen der Kommission zur Ausarbeitung eines bürger-
lichen Gesetzbuchs für Deutschland im Jahre 1877. Zusammengestellt
von Rassow, Ober-Tribunalsrath.83
5. Glossen zur Civilprozeßordnung für das deutsche Reich (Fortsetzung
von Nr. 20 des Jahrgangs XXI). Von dem Herrn Appellationsgerichts-
rath Freiherrn von Bülow in Arnsberg.98
(Zweites und drittes Heft.)
6. Der Prozeßgang nach der Civilprozeßordnung vom 30. Januar 1877
an einem Rechtsfalle dargestellt. (Fortsetzung von Nr. 1.) Von dem
Herrn Obergerichtsrath Hermann Meyer in Celle.169
7. Kritische Bemerkungen zu den Besitztheorien von Randa und Jhering
in ihrem Verhältniß und Gegensatz zum Pandektenrechte. (Fortsetzung
von Nr. 16 und 22 des Jahrgang« XXI. und Nr. 3 dieses Jahr-
gangs.) Von dem Herrn Kreisrichter Kindel in Osterwieck . . . 199
8. Definition der Bedingung. Von Herrn Philipp Zenthoefer, Kreis-
gerichtsrath zu Culm in Westpreußen.240
9. Ueber die von dem Vater bezüglich des nicht freien Vermögens seiner
Kinder nach dem Allgemeinen Landrecht zu bestellende besondere Sicher-
heit. Von Herrn Kreisgerichtsrath Beling zu Lüben.248
10. I. Maaßen, Advokat-Anwalt in Cöln, Die Auslegung der Gesetze
aus den sogenannten Materialien, .dargestellt an der Vormundschaft
über Geisteskranke und Verschwender. Cöln 1878. Vom Herrn Geh.
Oberjustizrath Or. Stölzel in Berlin.280
11. Hat bei einem zwangsweise erfolgenden Verkauf eines verpfändeten
Kuxes die Gewerkschaft wegen der von dem Gewerken verschuldeten
Beiträge ein Vorrecht vor dem Pfandgläubiger? Von Herrn Ober-
Tribunalsrath Otto Plathner.288
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