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Klauseln im Handelsverkehr.
düng der Faktura später als die Absendung der Ware, so läuft
das Ziel handelsgebräuchlich erst vom Tage des Fakturendatums.75)
II. Als Abreden über die Bezahlung des Kaufpreises sind
folgende Klauseln im Gebrauch:
1. „Netto Kasse" und „Zahlung Kasse".
Die Klausel bedeutet zunächst, daß der Kaufpreis vom Käufer
ohne jeden Abzug an den Verkäufer zu bezahlen ist. Insoweit
stimmt der Inhalt mit dem der Klausel „rein netto" und „netto
ab 7G> überein.
Einen abweichenden Inhalt haben die Klauseln nur hinsichtlich
der Erfüllungszeit. Während aus den Abreden „rein netto" und
„netto ab hier" nichts darüber zu entnehmen ist, wann der Kauf-
preis bezahlt werden muß, besagen die Klauseln „netto Kasse" und
„Zahlung Kasse" des weiteren, daß der Kaufpreis sofort bei der
Übergabe der Ware zu entrichten ist. Eine Vorleistungspflicht des
Käufers wird durch die Klauseln aber nicht begründet. Der Ver-
käufer ist nicht berechtigt, die Ware unter Nachnahme des Preises
zu übersenden. Die Zahlung braucht erst zu erfolgen, nachdem die
Ware am Bestimmungsorte vom Käufer auf ihre Beschaffenheit
ordnungsmäßig untersucht und abgenommen worden ist Alsdann
ist der Käufer aber zur unverzüglichen Bezahlung des Kaufpreises
verpflichtet.77)
Das Prinzip sofortiger Zahlung gilt nicht durchgehends. In
einzelnen Handelszweigen sind für örtlich begrenzte Gebiete Handels-
gebräuche in Geltung, die dem Käufer bei den Klauseln „netto
Kaffe" und „Zahlung Kasse" Zahlungsfristen von kurzer Dauer ein-
räumen. 78)
75) Dove und Apt 92 Nr. 3.
ROHG. 8, 120.
77) Apt 65 Nr. 87; RG. 30, 413; Seuff.A. 32, 414; 46, 60; BolzePr. 10
Nr. 347; 11 Nr. 406; 13 Nr. 434; ZW. 93, 311; OLG. Hamburg in Gold-
schmidtsZ. 35, 257 und in der HansGZ. 01 Hptbl. 45; OLGRspr. 4, 26; 8, 56;
Recht 02, 99; 04, 143; HessRspr. 3, 29; SächsA. 14, 643; Staub Anm. 35 im
Exkurs zu § 372 S. 1238.
78) Z. B. im Getreidehandel in Berlin: 8 Tage, GA. vom 6. Mai 1901
bei Apt 65 Nr. 89; im Geschäftsgebrauche zwischen Müllern und Mehlhändlern
in Breslau: 10—14 Tage; GA. vom 26. Januar 1898 bei Riesenfeld Nr. 282
S. 101; vgl. auch Dove und Apt 244. Beim Kaufe von Mühlenprodukten und
russischer Kleie in Bromberg: bei ersteren 8 Tage, bei letzteren 3 Tage; GA.
vom 2. Dezember 1901 im Jahresberichte von 1901. Im Futterhandel in