Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 49 (1905))

13.28. Isay, Übersicht über die Literatur und Judikatur betr. das Patent- und Gebrauchsmusterrecht

13.29. Kohler-Mintz, Die Patentgesetze aller Völker. Bd. I. Lfg. 1

13.30. Seligsohn, Gesetz zum Schutze der Warenbezeichnungen. 2. Aufl.

716

Literatur.

99.
Übersicht über die Literatur und Judikatur des Jahres 1903/1904» betr.
das Patent- «nd Gebrauchsmusterrecht. Herausgegeben von 1>r.
Hermann Isay, Rechtsanwalt am Kammergericht. Berlin 190'). Franz
Wahlen. (M. 0,80.)
Diese Übersicht bildet eine Ergänzung des vom -Herausgeber ver-
faßten Kommentars zum Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz. Sie
stellt die patent- und gebrauchsmusterrechtliche Literatur und Judikatur,
die seit dem Erscheinen dieses Kommentars (Oktober 190.8) veröffent-
licht worden ist, in kurzen nach den Gesetzesparagraphen geordneten
Auszügen zusammen. Folgen, wie anzunehmen, künftig von Zeit zu
Zeit gleiche Übersichten, so wird für das Patent- und Gebrauchsmuster-
recht derselbe Zweck erfüllt, dem für alle die Privatrechtspflege ange-
henden Materien des Reichsrechts das „Jahrbuch des Deutschen
Rechtes" zu dienen bestimmt ist. Ieß.

100.
Oie Patentgcsetze aller Völker. Herausgegeben von Fofei Köhler, Professor
an der Universität Berlin, und Maximilian Mietz, Patentanwalt in
Berlin. Band I. Lieferung I. Berlin 1908. Z Kuttentag. lM. .">,00.)
Die Herausgeber beabsichtigen nach dem Vorwort eine Wiedergabe
der „gegenwärtig geltenden Patentgesetze der Erde", und zwar nicht
bloß in Übersetzungen, sondern soweit tunlich in der Ursprache. Deutsche
Übersetzungen sollen (mit Ausnahme der englischen und französischen
Gesetzestexte) beigefügt werden. Für neue gesetzliche Erscheinungen ist
in Aussicht genommen, von Zeit zu Zeit Ergänzungen heraus.zugeben
und so das Werk auf dem laufenden zu erhalten. — Die vorliegende
erste Lieferung enthält die Patentgesetze Englands; nach einer orientieren-
den Vorbemerkung folgt ein geschichtlicher Teil (die englische Gesetz-
gebung vor 1883) und dann das heute geltende Recht. Faeckel.

101.
Gesetz zum Schutze der Warenbezeichnungen. Von Dr. Arnold Selig-
sohn, Zustizrat, Rechtsanwalt und Notar in Berlin. Zweite Auflage
bearbeitet in Gemeinschaft mit Martin Seligsohn, Rechtsanwalt in
Berlin. Berlin 1905. Z. Gutlentag. (M. 7,—.)
Seit dem Erscheinen der ersten Auflage dieses Kommentars, welche
Bd. 39 S. 460 dieser Zeitschrift seinerzeit angezeigt worden ist, hat das
Markenschutzrecht durchgreifende Veränderungen erfahren. Das alte Gesetz
über den Markenschutz hat mit dem 1. Oktober 1898 seine Bedeutung
verloren; und mit dem I.Mai 1903 ist Deutschland der Internationalen
Union für den Schutz des gewerblichen Eigentums beigetreten. Dem
neuen Rechtszustande trägt die vorliegende zweite Auflage des rühmlich
bekannten Kommentars Rechnung. Sie bringt auch im übrigen Er-
weiterungen und Verbesserungen; rein äußerliche Fortschritte bedeuten

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