13.24.
Kaufmann, Handelsrechtliche Rechtsprechung. V. Bd.
13.25.
Leske-Loewenfeld, Die Rechtsverfolgung im internat. Verkehre. III. 1
714
Literatur.
95.
Nie Rechtsvrrfolgung im Internat. Verkehre. Unter Mitwirkung zahlreicher
näher bezeichneten Rechtsgelehrten herausgegeben von Or. Franz Leske,
Geh. Oberjustizrat und vortr. Rat im Königl. Preuß. Justizministerium,
und I)r. W. Loewenfeld, Justizrat, Rechtsanwalt bei dem Königl.
Landgericht I in Berlin und Notar. Dritter Band, Teil I. Das öster-
reichische Zivilprozeßrecht. Das Zivilprozeß- und Konkursrecht der Nieder-
lande. Zweite vermehrte Auflage. Berlin 1905. Carl Heymanns Verlag.
(M. 14,-).
Noch ehe der 2. Teil des 3. Bandes des groß angelegten Leske-
Loewenfeldschen Werkes erschienen ist, in welchem das Recht der Ver-
einigten Staaten von Amerika behandelt werden soll, ist der im Jahre
1901 erschienenen ersten Auflage des J. Teiles des 3. Bandes, welche
in den „Beiträgen" Bd. 46 S. 450 angezeigt ist, die zweite Auslage
gefolgt. Welche hervorragende Bedeutung dem genannten Werke zu-
kommt, braucht hier nicht besonders betont zu werden. Hervorgehoben
werden soll nur, daß in der vorliegenden zweiten Auflage die von Pro-
fessor Dr. R. Freiherrn von Canstein in Graz verfaßte Darstellung des
österreichischen Zivilprozeßrechts infolge der Berücksichtigung der Recht-
sprechung und Literatur der Zwischenzeit eine erhebliche Erweiterung —
von 348 Seiten auf 440 Seiten - erfahren hat, während die von
vr. H. L. Asser, Landrichter in Amsterdam, verfaßte Abhandlung über
das Zivilprozeß- und Konkursrecht der Niederlande bis auf wenige Er-
gänzungen, die durch eine Novelle zur Konkursordnung und die in-
zwischen erschienene Literatur notwendig geworden waren, unverändert
geblieben ist. l)r. Fürstenau.
96.
Han-elsrechtlichr Rechtsprechung. Nach dem Systeme der Gesetze bearbeitet
und zusammengestellt von Emil Kaufmann, Rechtsanwalt in Magde-
burg. 5. Bd. (Enthaltend die Rechtsprechung des Jahres 1904.) Han-
nover 1905. Helwingsche Verlagsbuchhandlung. tM. 5,—.)
Das Buch gibt mehr, als der Titel besagt: dies zunächst insofern,
als die „handelsrechtliche" Grenze recht weit gezogen ist. Es sind z. B.
mitberücksichtigt: das preuß. Kleinbahngesetz, das Genossenschaftsgesetz,
das Binnenschiffahrtsgesetz, die Gewerbeordnung, das Gewerbegerichts-
gesetz und das Gesetz über die Abzahlungsgeschäfte. Dann aber auch
insofern, als nicht bloß die Rechtsprechung, sondern auch in weitem
Umfange die Literatur, diese sogar vielfach unter Wiedergabe des Inhalts
einzelner Aufsätze, Berücksichtigung gefunden hat. Die Entscheidungen
sind auszugsweise mitgeteilt, aber nicht bloß durch Ausprägung von
Rechtssätzlen, sondern meist so, daß sich der der Entscheidung zugrunde
liegende Tatbestand erkennen läßt. Dies ist ein nicht gering anzu-
schlagender Vorteil. Zu zahlreichen Entscheidungen hat der Verf. in
kurzen Bemerkungen Stellung genommen. Berücksichtigt sind, wenn ich
recht gesehen habe, etwa 50 Zeitschriften. Beigefügt ist ein General-