Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 26 = 3.F. Jg. 6 (1882))

Inhalt. xi
<^r. Seite
•’07. Pflicht des Richters, bei ungenügenden Gutachten den weiter be-
antragten Sachverständigenbeweis zu erheben. — Erfordernisse der
Einrede der Verletzung über die Hälfte.1168
.708. Revisibilität eines Anspruchs auf Herausgabe eines Hypothekenbriefes 1170
209. Revisibilität aufgehobener Rechtsnormen.1171
210. Revision wegen Verstoßes gegen gesetzliche Auslegungsregeln . . . 1172
211. Revision wegen unverständlicher Entscheidungsgründe.1173
212. 1. Pflicht des Berufungsrichters, seine Entscheidung mit Gründen zu
versehen.

2. Beschränkung des Berufungsrichters in der Befugniß, eine Sache
an den ersten Richter zurückzuverweisen.1175
213. Kann der Kläger auch noch in zweiter Instanz die Umwandlung des
Urkundenprozesses in das ordentliche Verfahren beantragen? . . . 1176
211. I. Zst die Entscheidung, daß es im Ehescheidungsverfahren eines Sühne-
versuchs nicht bedarf, durch Rechtsmittel anfechtbar?
2. Mit der Ehescheidungsklage kann der Antrag auf Herausgabe eines
Theils des Vermögens nicht verbunden werden.1178
215. Wirkung eines Zugeständnisses im Ehescheidungsverfahren .... 1180
216. Kann der Drittbesitzer sein Recht an einer bei ihm gepfändeten Sache
nur durch Beschwerde oder auch durch Klage geltend machen? . . 1181
217. Voraussetzungen des Pfändungspfandrechts, wenn die gepfändeten
Sachen im Gewahrsam des Schuldners verbleiben.1183
218. Arrestgrund. Beweislast beim Widerspruch gegen einen angelegten
Arrest.1184
219. Entschädigungsanspruch des Miethers im Falle der freiwilligen Ver-
äußerung des Miethsobjekts durch den Konkursverwalter .... 1187
220. D. Konk.O § 23 Nr. 2. Zulässigkeit der Anfechtung bei Hingabe
von Wechseln statt der verschuldeten Baarzahlung.1188
221. Rechtsanwaltsgebühren bei erfolgter Klagezurücknahme.1189
222. Kann in Generalkommissionssachen die Revision durch Telegramm ein-
gelegt werden?.1190

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