Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 26 = 3.F. Jg. 6 (1882))

22. Inhalt

Inhalt.

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Einzelne Rechtsfälle (Urtheile des Reichsgerichts):
64. 1. Inwiefern ist die Wirkung von Verträgen nach dem Recht des Er-
füllungsortes zu beurtheilen?
2. Stellung des Revisionsrichters bei unterlassener Feststellung des
Erfüllungsorts.889
6.7. Geht das Eigenthum an einzelnen Stücken durch Einverleibung in
einen Inbegriff verloren?.891
66. Ein auf einem Fabrikgrundstück befindlicher Kronleuchter ist keine
Pertinenz desselben.892
67. Begriff des modus nach preußischem Recht.894
68. 1. Ist ein Vertrag, welcher auf Beförderung eines Gewerbepolizei-
vergehens oder einer Steuerdeiraudation gerichtet ist, als unerlaubte
Handlung nicht klagbar?
2. Bedürfen Stellvertreter bei konzessionspflichtigen Gewerben einer
polizeilichen Erlaubniß?.897
6!). Versicherungsvertrag zu Gunsten eines Dritten. Klagerecht des Letzteren 899
70. Begründung der Einrede, daß der schriftliche Vertrag mit der wahren
Willensmeinung der Kontrahenten in Widerspruch steht.901
71. Kann für den Fall des Verzuges in der Vertragserfüllung die Ver-
minderung der Gegenleistung als Konventionalstrafe stipulirt werden? 903
7?. Anwendbarkeit der Vorschriften über die Gewährleistung aus Pacht-
und Miethverträge.905
73. Kann der Käufer, nachdem er erklärt hat, redhibiren zu wollen, diese
Erklärung ändern und Preisminderung verlangen?.908
74. Umwandlung der vertragsmäßig bestimmten Art der Erfüllung wegen
verschuldeter Unmöglichkeit .911
75. Ist nur der Irrende selbst, oder sind auch seine Erben zur Anfechtung
eines Vertrages wegen Jrrthums berechtigt?.912
l(>. Bewirkt bei Korrealobligationen die Formungültigkeit des Vertrages
für einen Schuldner zugleich die Ungültigkeit für den andern? . . 914
77. Korreal-Obligationen. Auslegung des A.L.R. I. 5 §§ 450—453 . 916
78. Begriff und Umfang des entgangenen Gewinns. — Welcher Zeitpunkt
ist bei Nichterfüllung eines Handelsgeschäfts für die Berechnung des
Betrages des entgangenen Gewinns maßgebend?.923
'9- Legitimation des Besitzers und des Inhabers einer vernichteten Sache
zur Schadensklage.•.924
f- Auslegung des A.L.R. I. 6 § 25 . 927
bl- Die Haftung des Eigenthümers für den durch seinen Hund verursachten
Schaden setzt Verschuldung voraus.929
Hastet eine Stadtgemeinde wegen Nichterfüllung der ihr gesetzlich» ob-
liegenden Verpflichtungen für Handlungen oder Unterlassungen ihrer
„„ Beamten direkt?.930
00' Unterschied zwischen dem fingirt unredlichen und dem eigentlich un-
redlichen Besitzer.932

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