Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 16 = N.F. Jg. 1 (1872))

17.11. Deutscher Juristen-Kalender. Uebersicht des in den einzelnen Staaten des deutschen Reichs und in der österreichischen Monarchie geltenden Rechts, mit vorzugsweiser Berücksichtigung der civilproceßrechtlichen Vorschriften sowie des bestehenden Concurs- und Accord-Verfahrens in Handelssachen, unter Entwickelung des Organismus der Justiz- und Verwaltungsbehörden und unter Beigabe eines Verzeichnisses sämmtlicher Staats- und Rechtsanwälte, Notare, bezügl. Gerichtsvollzieher im deutschen Reiche und Gesammt-Oesterreich nach officiellen Quellen nebst einem für den Gebrauch auf kaufmännischen Comptoiren und juristischen Expeditionen eingerichteten, in allen Staaten anwendbaren Kalender. Unter Mitwirkung der Herren etc. herausgegeben von Hofrath Kleinschmidt, Rechts-Anwalt und Notar, Kramerconsulent und Direktor der Allgemeinen Unfall-Versicherungs-Bank in Leipzig. Im Anhang Darstellung industrieller, finanzieller, commercieller und politischer Einrichtungen und Leistungen aller Art, welche auf das Privat- und öffentliche Leben Bezug haben. Redigirt von Dr. B. Stockmann. Verlag der Serbe'schen Verlagsbuchhandlung. Leipzig, 1872

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juristische Dissertationen-Literatur, so wie auch Erzeugnisse des
Auslandes, so weit sie im Deutschen Buchhandel Vorkommen, Berücksich-
tigung finden und außerdem in einem Anhänge zu jeder Monatsnummer,
unter der Rubrik „Miscellen," das juristische.Publikum interessirende, neue
Nachrichten über wichtige persönliche und sachliche Ereigniffe, besonders auf
Deutschem Gebiete, gebracht werden, woran sich ein literarischer Anzeiger
schließt. In sehr zweckmäßiger Weise ist die, die bequemste Uebersicht ge-
währende, lericalisch-chronologische Form gewählt. Jede Nummer, deren Stärke
auf 1 — 2 Bogen berechnet ist, soll, so weit möglich, stets auch die ihr zeitlich
zugebörende Literatur enthalten und am Jahresschlüsse ein ganz specielles
Sach- und Autoreu-Register beigegeben werden. Die erste Nummer, welche
mit der bezüglichen Literatur seit dem 1. April 1872 beginnt, enthält allein
881 Werke und specielle Jnhaltsanzeigen von 30 Zeitschriften resp. Sammel-
werken. — Hiernach ist in dieser Zeitschrift Praktikern wie Theoretikern das
bequemste Hülfsmittel geboten, mit den neuesten juristischen Schriften in
weitester Ausdehnung, insbesondere auch mit dem speciellen Inhalte der in
dieses Wissenschaftsgebiet gehörigen Zeitschriften und Sammelwerke sich bekannt
zu macken.

50.
Deutscher Juristen-Kalender. Uebersicht des in den einzelnen Staaten des deutschen
Reichs und in der österreichischen Monarchie geltenden Rechts, mit vorzugs-
weiier Berücksichtigung der civilproceßrechtlichen Vorschriften sowie des be-
stehenden Concurs- und Accord-Berfahrens in Handelssachen, unter Ent-
wickelung des Organismus der Justiz- und Verwaltungsbehörden und unter
Beigabe eines Verzeichnisses sämmtlicher Staats- und Rechtsanwälte, Notare,
bezügl. Gerichtsvollzieher im deutschen Reiche und Gesammt-Oesterreich nach
osficiellen Quellen nebst einem für den Gebrauch auf kaufmännischen Comp-
toiren und juristischen Expeditionen eingerichteten, in allen Staaten anwend-
baren Kalender. Unter Mitwirkung der Herren re. herausgegeben von Hof-
rath Kleinschmidt, Rechts-Anwalt und Notar, Kramerconsulent und
Direktor der Allgemeinen Unfall-Versicherungs-Bank in Leipzig. Im Anhang
Darstellung industrieller, finanzieller, commercieller und politischer Einrich-
tungen und Leistungen aller Art, welche auf das Privat- und öffentliche Leben
Bezug haben. Redigirt von Dr. B. Stockmann. Verlag der Serbe'schen
Verlagsbuchhandlung. Leipzig, 1872.
Dieser Kalender, von dem bis jetzt die erste Hälfte erschienen ist, be-
zweckt nach dem vorgedruckten Prospectus, bei der im Aufschwünge begriffenen
einheitlichen Entwickelung des Deutschen Rechts und dem immer allgemeiner
gewordenen Interesse an dem materiellen Rechte und der Rechtspflege in den
einzelnen deutschen Staaten ein Hülfsmittel zu bieten, um sich in dem noch
weit von einander abweichenden Rechtsleben der einzelnen deutschen Staaten
zurecht zu finden. — In der Andeutung des Wichtigsten, das der Kalender
bringen soll, wird hervorgehoben:
1. Angabe der Gesetzsammlungen, der gangbarsten Commentare dazu,
der allgemein benutzten Lehrbücher aller Zweige des geltenden particularen

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