17.9.
Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Text-Ausgabe mit Anmerkungen und Sachregister von Dr. E. T. Rubo, Stadtrichter und Schriftführer der Bundes-Commission für das Strafgesetzbuch. Zweite vermehrte Auflage. Berlin. Weidmann'sche Buchhandlung. 1872
17.10.
Leipziger Monatsblatt für die neueste rechts- und staatswissenschaftliche Literatur deutschen Buchhandels, insbesondere auch für Verbreitung des speciellen Inhalts der dazu gehörigen Zeitschriften und Sammelwerke. Redigirt von Hofrath Kleinschmidt, Rechtsanwalt und Notar etc. in Leipzig
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gebung beachtet, als eine verbesserte und vermehrte bezeichnet werden. Den
„Notizen zum Deutschen Strafgesetzbuch," welche früher nur geschichtliche (jetzt
auch vervollständigte) Bemerkungen enthielten, sind Bemerkungen über „System
und Auslegung" hinzugefügt, sowie ein Verzeichniß der Ausgaben, Commen-
tare, Lehr- und Handbücher des Strafrechts; auch ist die Uebersicht der
hauptsächlichsten Reichsgesetze, welche neben dem St.-G.-B. geltende Straf-
bestimmungen enthalten oder sich auf das Strafrecht beziehen, vervollständigt,
ebenso das Sachregister.
Sonach wird auch diese Auflage sich ebenso leicht Eingang verschaffen,
wie ihre Vorgänger.
48.
Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Text-Ausgabe mit Anmerkungen und
Sachregister von Dr. E. T. Nubo, Stadtrichter und Schriftführer der
Bundes-Commission für das Strafgesetzbuch. Zweite vermehrte Auflage.
Berlin. Weidmauu'sche Buchhandlung. 1872.
Die im „Ersten Jahrgang" Neue Folge S. 3IS (Band XVI.) dieser
„Beiträge" angekündigte Ausgabe des Strafgesetzbuchs hat alsbald eine neue
Auflage nothwendig gemacht, die indeß nur insofern vermehrt ist, als der
Umstand, daß das Strafgesetzbuch in Elsaß-Lothringen eingesührt worden,
Berücksichtigung gesunden, wie denn auch das betreffende Einführungsgesey
vom 30. August 1871 am Schlüsse derselben abgedruckt ist.
Zur Empfehlung dieser neuen Auflage können wir nur auf das bereits
bei der ersten Ankündigung Gesagte Bezug nebmen.
49.
Leipziger Monatsblatt für die neueste rechts- und staarswissemchaftliche Lueralur
deutschen Buchhandels, insbesondere auch für Verbreitung des speciellen In-
halts der dazu gehörigen Zeitschriften und Sammelwerke. Redigirt von Hos-
rath Kleinschmidt, Rechtsanwalt und Notar rc. in Leipzig.
Die bisherigen Schriften über juristische Bibliographie lassen, trotz der
Reichhaltigkeit der Literatur auf diesem Gebiete, ein Werk vermissen,
welches lediglich die gesummte, neueste, rechts- und staats-
wissenschaftliche Literatur — letztere im weitesten Sinne —
in möglichst unmittelbarer Folge nach ihrem Erscheinen, dabei in einer
zweckmäßigen Uebersichtlichkeit und unter Mitverbreitung des
speciellen Inhalts der dahin gehörigen Zeitschriften und
Sammelwerke darbietet.
Diesem längst anerkannten wissenschaftlichen Bedürfnisse in vollem Um-
fange abzuhelfen, ist der Zweck der oben angezeigten Monatsschrift, wovon die
beiden ersten Nummern (Juli und August 1872) vorliegen. Nach dem vor-
gedruckten Programm soll darin zugleich die bisher vernachlässigte Deutsche