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Ausmittelung des Interesses des Klägers in Betreff der Nichterfüllung
der judikatmäßigen Verpflichtung des Verklagten.492
Unstatthafligkeit der Diffamationsklage bei zweifelhaftem Besitzstände. Mit-
gelheilt von Herrn vr. Bohlmann, Rechtsanwalt am K. Ober-Tribunal
zu Berlin.495
Formelle Behandlung der aus dem Subhastations-Prozesse sich entwickeln-
den Spezial-Prozesse als Bestandtheile des Subhastations-Prozesses. Mit-
getheilt von Herrn vr. Bohlmann, Rechtsanwalt am K. Ober-Tribunal
zu Berlin.499
Behandlung fortlaufender, aber nicht beständig dauernder Hebungen im
Konkurse. Mitgetheilt von Herrn vr. Bohl mann, Rechtsanwalt am
K. Ober-Tribunal zu Berlin.504
Der Ausdruck „gerichtliche Verkäufe" in § 615 I. 20 A. L. R. bezieht sich
nicht allein auf nothwendige, sondern auch auf freiwillige Subhastationen.
Mitgetheilt von dem Herrn Kreisrichter Rätzell in Spandau .... 510
Rechtliche Zulässigkeit der Unterzeichnung eines im Aufträge eines Dritten
abgeschlossenen, den Letzteren als Kontrahenten bezeichnenden Vertrages mit
dem Namen des Dritten ohne Beifügung eines, das Mandatsverhältniß
andeutenden Zusatzes. Die Rechtsgültigkeit eines solchen Vertrages ist nicht
durch eine ausdrückliche Vollmacht zu dieser Art der Unterzeichnung bedingt 513
Voraussetzung des Kaufs nach Probe. Bedeutung der Zusendung einer
„Durchschnittsprobe".. 520
Haftung eines minderjährigen Handlungsgehülfeu für den seinem Principale
zugefügten Schaden. Mitgetheilt von dem Herrn Kreisrichtcr Gutsche in
Gr. Salze.521
Der einer Handelsgesellschaft auferlegte Eid ist von sämmtlichen Gesell-
schaftern zu leisten; der Prokurist der Gesellschaft ist dazu nicht fähig. —
Eine zum Gesellschaftsvermögen gehörige Forderung gilt als untheUbar.
Mitgetheilt von dem Herrn Kreisrichtcr Gutsche in Gr. Salze. . . . 523
Muß der Ersteher eines Grundstücks in nothwendiger Subhastation vom
Tage der Publication des Zuschlagsbescheides das Kaufgeld verzinsen, auch
wenn der Zuschlagsbefcheid eine ausdrückliche Bestimmung hierüber nicht ent-
hält? Ein Rechtsfall, mitgetheilt von dem Herrn Rechtsanwalt Hempteu-
macher in Wanzleben.. 526
(Fünftes und sechstes Heft.)
Erforderniß der Verschiedenheit des Inhalts der Erkenntnisse 1. und 2. In-
stanz als Bedingung der Zulässigkeit der Revision. — Abweisung in der
angebrachten Art. — Nothweudigkeit der Bezeichnung des eingeführten
Rechtsmittels in der Einführungsschrift. Mitgetheilt und besprochen von
Herrn Emil Sachs, Rechtsanwalt beim Reichsoberhandelsgericht zu Leipzig 905
Rückwirkung des das Requisit der staatlichen Genehmigung für die Aktien-
gesellschaften aufhebenden Bundesgesetzes vom 11. Juni 1870..... 915
Unstatthafligkeit einer ans Verletzung der Statuten einer Aktiengesellschaft
gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Streitigkeiten zwischen einer Aktiengesell-
schaft und einem ihrer Aktionaire. 918
Voraussetzung der Anfechtung von Rechtshandlungen, welche der Gemein-
schuldner in der dem andern Theil bekannten Absicht vorgenommen hat,
die Gläubiger dadurch zu bevortheilen.920
Wesentliche Kriterien des Kontokorrent-Vertrages.922
Beweislast bei der exceptio guauti miuori8 nach Verbrauch der Waare.
Erkenntniß des Reichsoberhandelsgerichts vom 7. Mai 1872 in Sachen
Ouirll und Plate wider Boltze (Nr. 135/72). Mitgetheilt von dem Herrn
vr. zur. Schulze in Halle a. d. Saale.925
Kann die Steuerbehörde nach dem Gesetz vom 7. März 1822 zum Zwecke
der Ermittelung des Erbschaftsstempels die eidliche Bestärkung des Nach-
laßverzeichniffes verlangen?.926