Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 16 = N.F. Jg. 1 (1872))

VII
Nr. Seite
30. Compromißvertrag zwischen Befrachter und Frachtführer über Ernennung
und Wirksamkeit eines Schiedsgerichts. Allgem. preußische Gerichts-Ord-
nung Th. I Tit. 2 ZZ 167 ff., Tit. 30 8s 48 ff. — Erkenntniß des Bundes-
Oberhandelsgerichts vom 9. Mai 1871 . 265
31. Beurtheilung eines Wechsels nach Kurhessischem Recht. Solidarhaftung der
einzelnen Socien aus einer Wechselunterschrist der Societätsfirma nach
gemeinem Handelsrecht. Nichteinrechnung des Fälligkeitstages des Wechsels
in die Verjährungszeit. Unterbrechung der Verjährung durch Behändigung
der Klage Seitens eines incompetenten Richters.269
32. Unzulässigkeit der Diffession der Wechselunterschrift im Separatverfahren,
wenn im Hauptprozesse ein Contumacialerkenntniß ergangen ist. Allg. Ger.»
Ordn. Th. I Tit. 27 8 54 . 276
33. Der im 8 691 Tit. 18 Th. II des Allgemeinen Landrechts gedachte Be-
schluß über die Aufhebung der angeordneten Befreiung des Vormundes
von den Einschränkungen der vormundschaftlichen Administration steht nur
dem vormundschaftlichen Gerichte zu.280
34. Voraussetzung der Entschädigungsklage des Dienstboten gegen den Dienst-
herrn wegen unrechtmäßiger Entlassung. Gesinde-Ordn. vom 8. No-
vember 1810 8 160 .'.282
35. Wenn das gemeinschaftliche Eigenthum mehrere Grundstücke zum Gegen-
stände hat. so ist jeder Miteigenthümer berechtigt, die Subhastation sämmt-
licher Grundstücke theilungshalber zu beantragen, ohne Rücksicht darauf, ob
dieselben ein zusammengehöriges Ganze ausmachen oder nicht .... 284
36. Einwand der dreijährigen Verjährung aus 8 54 Tit. 6 Th. I des Allge-
meinen Landrechts.286
37. Fortdauer der in Folge des Verlustes der bürgerlichen Ehre eintretenden
Unfähigkeit zur Leistung eines nothwendigen Eides auch nach erfolgter Be-
gnadigung des Verurteilten.289
38. Verpflichtung des Adjudicatars in nothwendiger Subhastation zur Ver-
zinsung des Kausgeldes seit Publikation des Zuschlagsurtels bis zur Zahlung
desselben im Kaufgelder-Belegungstermine. Subhastations-Ordnung vom
15. März 1869 292
39. Der Intervenient hat die Fütterungskosten seines abgepfändeten Nutz-
viehs nicht zu tragen. Mitgetheilt von dem Herrn Appellationsgerichts-
Rath R. v. Kräwel in Naumburg a. d. Saale.294

(Drittes und viertes Heft.)
40. Beginn der Rechtskraft eines Urtels im Civilprozesse, insbesondere eines
solchen, welches nur mit der Nichtigkeitsbeschwerde anfechtbar ist. Bon
dem Herrn Kreisrichter Fetkoeter in Minden.464
41. Prozessualische Bedeutung des Sachverständigen - Beweises im deutschen
Civilprozeß. Rechtsfall nebst Bemerkungen, mitgetheilt von dem Herrn
Appellationsgerichts-Rath Scheele in Ehrenbreitstein.471
42. 1. Beurtheilung der Kompetenzfrage bezüglich der Execution aus einem
österreichischen Urtel. 2. Gemeinrechtlich wird in der Regel durch Anlegung
eines Arrestes der Gerichtsstand in der Hauptsache bei dem Arrestgericht
nicht begründet. Rechtsfall, mitgetheilt von dem Herrn Appellationsge-
richts-Rath Scheele in Ehreubreitstein.476
43. Inwieweit unterliegt das Gehalt und die Pension der bei Privat-Eisen-
bahnen angestellten Beamten der Beschlagnahme im Wege der Exekution?
Bon dem Herrn Appellationsgerichts-Rath R. v. Kräwel in Naumburg
a. d. Saale.486
44. Uustatthastigkeit der gerichtlichen Ueberweisung des Rechts eines unter Exe-
cution stehenden Schuldners, ein von ihm mit einem Dritten abgeschloffenes
Rechtsgeschäft wegen Simulation als ungültig anzufechten. Mitgetheilt
von dem Herrn vr. Bohlmann, Rechtsanwalt am K. Ober-Tribunal
zu Berlin. 490

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