Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 16 = N.F. Jg. 1 (1872))

13.14. Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund vom 31. Mai 1870. Erläutert mit Benutzung der Entwürfe, der Motive derselben, der Verhandlungen des Reichstags und der Reichstags-Commissionen, so wie unter Vergleichung mit den bisherigen Partikularrechten, namentlich dem preußischen, von Dr. Friedrich Meyer, Justizrath zu Thorn, Mitglied des Reichstags. Berlin 1870. Verlag von Fr. Kortkampf

13.15. Allgemeine Deutsche Strafrechtszeitung zur Förderung einheitlicher Entwickelung auf den Gebieten des Strafrechts, des Strafprocesses und des Gefängnißwesens, sowie für strafgerichtliche Medicin unter ständiger Mitwirkung von Staatsanwalt Dr. Fuchs, Prof. Dr. Geyer, Ober-Appel.-Ger.-R. Dr. John, Appel.-Ger.-R. v. Kräwel, Dr. v. Krafft-Ebing, Prof. Dr. Liman, Prof. Dr. Osenbrüggen, Reichs-Oberhandelsgerichtsrath Dr. Puchelt, Kammer-Ger.-Rath Schaper, General-St.-A. Dr. Schwarze, Prof. Dr. Herm. Seeger, Dr. Teichmann, Strafanstalts-Director v. Valentini, Prof. Dr. Wahlberg herausgegeben von Dr. Franz v. Holtzendorff, Professor der Rechte an königl. Universität zu Berlin. Zwölfter Jahrgang. Der Neuen Folge zweiter Jahrgang. Erstes Heft. Leipzig, 1872. Verlag von Johann Ambrosius Barth

551

31.
Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund vom 31. Mai 1870. Erläutert
mit Benutzung der Entwürfe, der Motive derselben, der Verhandlungen des
Reichstags und der Reichstags-Commissionen, so wie unter Vergleichung mit
den bisherigen Partikularrechten, namentlich dem preußischen, vonvr. Friedrich
Meyer, Justizrath zu Thorn, Mitglied des Reichstags. Berlin 1870. Verlag
von Fr. Kortkampf. 8.
In den Noten zu dieser Ausgabe des Strafgesetzbuchs hat der Verfasser,
welcher an der Begründung unsers einheitlichen Strafrechts durch seine
Thätigkeit als Reichstags - Abgeordneter einen hervorragenden Antheil ge-
nommen hat, zunächst eine ausführliche Entstehungsgeschichte der einzelnen
Strafrechtsbestimmungen durch Mittheilung der vollständigen Materialien: des
ursprünglichen Preußischen Entwurfs, des aus den Berathungen der Bundes-
Commission hervorgegangenen Entwurfs nebst Motiven und der Reichstags-
Verhandlungen und Beschlüsse gegeben. Im Texte der einzelnen Paragraphen
ist durch besonder» Druck ersichtlich gemacht, was der Reichstag zum letzten
Entwürfe hinzugefügt oder an demselben abgeändert hat. Besonders ver-
dienstlich ist aber die Vergleichung des Deutschen Strafrechts mit den Be-
stimmungen der bisher in Geltung gewesenen partikulären Strafgesetzgebungen,
insbesondere mit der Preußischen, wodurch hauptsächlich das Studium der
Strafrechtswissenschaft gefördert wird. Die bisherige Judikatur des Preußischen
Ober-Tribunals ist, wo es indicirt erscheint, mitgetheilt, wobei indeß davon
ausgegangen wird, daß die Interpretation des neuen Gesetzbuchs sich keines-
wegs an das Preußische Strafgesetzbuch schlechthin anlehnen muß. Seine An-
sichten entwickelt der Vers, im Commentar mit großer Klarheit und Präcision
und sind die Ausführungen zu den von den s. g. politischen Verbrechen und
Vergehen handelnden Abschnitten des Strafgesetzbuchs, namentlich zu §§ 110,
111, 113, 131, ferner zu § 185 ff., 242 ff. besonders hervorzuheben.

32.
Allgemeine Deutsche Strafrechtszeitung zur Förderung einheitlicher Entwickelung
auf den Gebieten des Strafrechts, des Strafprocesses und des Gefängniß-
wefens, sowie für strafgerichtliche Medicin unter ständiger Mitwirkung von
Staatsanwalt vr. Fuchs, Prof. vr. Geyer, Ober-Appell.-Ger.-R. vr. John,
Appell.-Ger.-R. v. Kräwel, vr. v. Krafft-Ebing, Prof. vr. Liman, Prof,
vr. Osenbrüggen, Reichs-Oberhandelsgerichtsrath vr. Puchelt, Kammer-Ger.-
Rath Schaper, General-St.-A. vr. Schwarze, Prof. vr. Herm. Seeger,
vr. Teichmann, Strafanstalts-Director v. Valentini, Prof. vr. Wahlberg
herausgegeben von vr. Franz v. Holtzendorff, Professor der Rechte an
königl. Universität zu Berlin. Zwölfter Jahrgang. Der Neuen Folge zweiter
Jahrgang. Erstes Heft. Leipzig, 1872. Verlag von Johann Ambrosius Barth.
Diese Zeitschrift, die schon seit Jahren unter den der Strafrechtspflege
gewidmeten eine sehr hervorragende Stelle einnimmt, wird mit dem Beginne
ihres zwölften Jahrganges, wie der vorangeschickte Prospekt ergibt, eine weiter-
gehende Vervollkommnung erfahren.

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer