Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 16 = N.F. Jg. 1 (1872))

IV

(Drittes und viertes Heft.)
Nr. Seite
15. Usukapion und Publicianische Klage nach dem Gesetze vom 2. Februar 1864
über die Berbesserung des Contrakten- und Hypothekenwesens im Bezirke
des Justiz-Senats zu Ehreubreitstein. Von dem Herrn Appellationsgerichts-
Rath Ritter in Ehrenbreitstein."... 321
16. Ucber Wechselverjährung. Eine Kontroverse zwischen dem Preußischen Ober-
Tribunale und dem Reichsoberhaudelsgerichte. Von dem Herrn Appella-
tionsgerichts-Rath Rintelen in Hamm.350
17. Entscheidungen des Oberhaudelsgerichts in Versicherungsstreitigkeiten. Beur-
theilt von ve. Harries, Stadtgenchtsrath in Berlin . . '.382
18. lieber mündliche Nebenabreden.' (Nachtrag zu der Abhandlung Bd. VII
S. 348 ff. dieser Zeitschrift.) Von dem Herrn Appellalionsgerichts-Rath
Wien stein in Insterburg.413
19. Ueber die unzureichende Fassung der durch den § 2 der Verordnung vom
28. Juni 1844 für Sachverständige eingesührten Eidesnorm. Von dem
Herrn Kreisgerichts-Director Qua de in Sorau.430
20. Ueber die Sprachweise und die Fremdwörter des neusten Civilprozeß-Ent-
wurfs. Von dem Herrn Rechtsanwalt Brettner in Schleusingen . . 438
21. Die Ausübung des Pfandrechts au Forderungen nach Preußischem Rechte.
Von dem Herrn Appellationsgerichts-Referendar G. v. Rieb uh r in Halle
a. d. Saale..440
22. Ist der Schuldner berechtigt, einen erhöhten Zinsfuß bis fünf Prozent mit
dem Vorzugsrechte der bereits eingetragenen Zinsen ohne Zuziehung des
nachstehenden Gläubigers eintragen zu lassen, falls die Forderung des
Letzteren nach Gesetzeskraft der Novelle vom 24. Mai 1853, das unmittelbar
voreingetragene Kapital aber, dessen Zinsfuß erhöht werden soll, aus der
Zeit vor Emanation des beregten Gesetzes eingetragen steht? Von dem
Herrn Auditeur G. Herbst in Stettin . . ..448
23. Rechtsfragen aus der Praxis des gemeinen Rechts. Von dem Herrn
Appellationsgerichts.Rath Scheele in Ehrenbreilstein.454

(Fünftes und sechstes Heft.)
24. Aus der Praxis. Zur Lehre von der Expropriation. Entschädigung des
Miethers für die vorzeitige Auflösung des Miethsverhältnisses, unabhängig
von der dem Eigenthümer gebührenden Entschädigung. Bon dem Herrn

Ober-Tribunals-Rath I o h o w in Berlin ..776
25. Nachtrag zu der Band XV Nr. 26 dieser „Beiträge" enthaltenen Abhand-
lung: über die actio communi dividundo des Pfandgläubigers, dem ein
ideeller Antheil verpfändet ist. Von dem Herrn Appellationsgerichts-Rath
Ritter in Ehrenbreitstein.789

26. Ueber das zwischen dem Verkäufer und Käufer einer Waare bestehende
rechtliche Verhältniß in Ansehung der Emballage, welche vom Ersteren
behuf des Transportes der Waare nach einem anderen Orte hin geliefert
ist. Von dem Herrn Amtsgerichts-Assessor H. Struckmann in Emden. 803
27. Der Depositionsfall des § 222 I. 11 A. L. R. und der Plenarbeschluß des
Ober-Tribunals vom 3. Juli 1854. Von dem Herrn Kreisrichter Lipfi-

ma n n in Greifenhagen.814
28. Bemerkungen über die Beschlagnahme und deren civilrechtliche Wirkungen
im Preußischen Rechte. Von dem Herrn Kreisrichter Boethke in Won-
growiec.845
29. Ueber § 648 II. 1 des Allgemeinen Landrechts. Von dem Herrn Kreis-
richter Wandersleben in Braunsberg.877
30. Ist es erforderlich, daß ein Vater — bevor er sein Grundstück an seine
großjährige noch unverheirathete Tochter verkauft — diese durch ausdrück-

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