Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 16 = N.F. Jg. 1 (1872))

9.11. Archiv für Theorie und Praxis des Allgemeinen Deutschen Handelsrechts. Unter Mitwirkung mehrerer Rechtsgelehrten herausgegeben von Dr. F. B. Busch, Großherzogl. Sächsischem und Fürstl. Schwarzburgischem Appellationsgerichts-Vicepräsidenten a. D. 23. Band. Leipzig, Arnoldi'sche Buchhandlung.1871

9.12. Handelsrechtssätze auf Grund der Rechtsprechung der obersten deutschen Gerichtshöfe insbesondere in Baden, Bayern, Oesterreich, Preußen, Sachsen, der Ober-Appellationsgerichte zu Jena und Lübeck unter Berücksichtigung der einschlägigen Literatur. Systematisch dargestellt für Juristen und Kaufleute, insbesondere Handelsgerichtsassessoren. Ansbach. Druck und Verlag von C. Brügel und Sohn. 1870

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12.
Archiv für Theorie und Praxis des Allgemeinen Deutschen Handelsrechts. Unter
Mitwirkung mehrerer Rechtsgelehrten herausgegeben von Dr. F. B. Busch,
Großherzogl. Sächsischem und Fürstl. Schwarzburgischem Appellationsgerichts-
viceprästdenten a. D. 23. Band. Leipzig, Arnoldische Buchhandlung. 1871.
Der vorliegende Band des oberwähnten Archivs enthält nur handels-
rechtliche Entscheidungen, wenn von einer kleinen literarischen Umschau
(S. 182 — 191) und von einer Zusammenstellung (der sechszehnten dieses
Archivs) der in der Zeit vom 1. August 1870 bis dahin 71 für das Gebiet
des Norddeutschen Bundes resp. des Deutschen Reiches für das Handels- und
Verkehrsrecht erheblichen Gesetzespublikationen (S. 192—207) abgesehen wird.
Für Preußen sind in dem angegebenen Zeitabschnitt dergleichen Gesetze nicht
publicirt.
Die mitgetheilten Entscheidungen stellen sich zusammen:
1. aus denen des Bundesoberhandelsgerichts zu Leipzig und zwar in
Handelssachen S. 109 ff. und 453 ff., in Wechselsachen S. 145 ff.;
2. aus den im Bezirk des Oberappellationsgerichts zu Lübeck gefällten
S. 1 ff. und 160 ff.,
3. aus Entscheidungen, die im Königreich Sachsen ergangen S. 153 ff.,
4. Preußen weist die größte Zahl der Entscheidungen auf, und zwar
aus seinem älteren Staatsgebiete (S. 207 ff.) und dann aus dem Bezirke
des Appellationsgerichts zu Frankfurt a. M. (S. 414), und Wiesbaden
(S. 432 ff.) sowie aus dem Bezirk des vormaligen Kurfürstenthums Hesien-
Cassel (S. 442 ff.).
Auch diesem Bande ist ein Sach- und Quellenregister beigefügt.

13.
Handelsrechtssiitze auf Grund der Rechtsprechung der obersten deutschen Ge-
richtshöfe insbesondere in Baden, Bayern, Oesterreich, Preußen, Sachsen, der
Ober-Appellationsgerichte zu Jena und Lübeck unter Berücksichtigung der ein-
schlägigen Literatur. Systematisch dargestellt für Juristen und Kaufleute,
insbesondere Handelsgerichtsassessoren. Ansbach. Druck und Verlag von
C. Brügel und Sohn. 1870.
Diese Handelsrechtssätze, übrigens keineswegs allein auf jene Recht-
sprechung gegründet, sondern theilweise lediglich Umschreibungen der Artikel
des Handelsgesetzbuchs, größtentheils den Entscheidungen des Handels-Ap-
Pellationsgerichts zu Nürnberg entlehnt, wollen, wie der Titel erkennen läßt
und das Vorwort besagt, hauptsächlich den Kaufleuten das in den Sammel-
werken handelsgerichtlicher Entscheidungen verschloffene Material zugänglich
machen. Wenn in dieser Beziehung auch der Juristen gedacht wird, so kann
die Behauptung, jenes Material sei den Meisten derselben wegen der Kost-
spieligkeit der Anschaffung der Sammelwerke verschlossen, wohl nicht ernsthaft
gemeint sein, da, wenn in der angedeuteten Art sich ein Mangel herausstellt,
die Gerichtsbibliotheken aushelfen können und müssen. Wir möchten aber

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