#
XVIII
Jntercessionen der Frauen.
Unanwendbarkeit der 88 198—201II. 1
A. L. R. in Folge des Gesetzes v.
1. Decbr. 1869. S. 98, S. 212.
Interlokut. S. 71.
justus titulu« bei der Ersitzung. S-341.
K.
Kauf nach Probe.
Voraussetzung desselben. S. 520.
Kaufpreis.
Zurückbehaltung u. gerichtl. Niederlegung
des K. wegen Gewährsmängel. S.814.
Kaufvertrag.
Pflicht des Käufers zur unverzüglichen
Untersuchung der Waare nach der Ab-
lieferung. S. 262, S. 886.
Kaufverträge unter Theilnehmern an
einer Erbschaft.
Stempelfreiheit derselben. S. 104.
Klageverjährung
ohne Rücksicht auf bona fides. S. 460.
Kommissionär.
Befugniß des K., dem eine pars quota
des Reingewinns der abgeschlossenen
Geschäfte als Provision versprochen wor-
den, von seinem Auftraggeber Rech-
nungslegung zu fordern. ' 'S. 132.
Kontokorrent-Vertrag.
Wesentliche Kriterien des K. S. 922.
L.
laesio ultra dimidium,
in der Regel bei allen zweiseitigen Ver-
trägen als Anfechtungsgrund geltend.
S. 458.
laudum s. Schiedsspruch.
Lebensversicherung.
Anzeigepflicht des Versicherten. S. 398.
Nachweis der Todesursache. S. 401.
Leistung.
Begründung der Klage auf Vergütung
einer L. S. 454.
Lichtrecht.
Voraussetzung des 8 143 I. 8 A. L. R.
S. 237.
Litisrenunciation
nach bereits ergangenem, aber noch nicht
rechtskräftig gewordenem Erkenntniß.
S. 87.
Zulässigkeit der L. nach ausdrücklicher
Zurücknahme der Klage. S. 217.
M.
mandatum qualificatum. S. 635.
Manifestationseid.
Unstatthaftigkeit des M. zur Ermittelung
des Erbschaftsstempels. S. 926.
Miethsvertrag.
Entschädigung des Miethers für die durch
Expropriation herbeigeführte vorzeitige
Aufhebung des M. S. 776.
Mitbürgen. S. 757.
Bürgschaften Mehrerer, von denen jeder
nur für einen bestimmten Antheil der
Schuld sich verbürgt. S. 758.
Gemeinschaftliche Verbürgung Mehrerer
auf den ganzen Betrag einer u. der-
selben Schuld. S. 759.
Nicht gemeinschaftlich, sondern von Je-
dem besonders übernommene Bürgschaft
für den ganzen Betrag einer u. derselben
Schuld. S. 764.
Regreß unter den M. S. 766.
Mündliche Abrede neben schriftlichen
Verträgen. S. 413.
Muthung.
Folgen der aus bergbaulichen Gründen
Seitens der Bergbehörde angeordneten
Löschung einer M. S. 136.'
N.
Nachbürgschaft. S. 772.
Nebenabreden.
Mündliche N. bei schriftlichen Verträgen.
S. 413.
Nützliche Verwendung. S. 244.
O.
Obmann.
Wahl eines O. bei Enlscheidung der
Rechtsstreitigkeiten durch Schiedsrichter.
S. 33.
P.
paetum reservati dominii gibt dem
Verkäufer nicht das Recht zur gültigen
Hypothekenbestellung. S. 128.
Paulianische Klage.
Anwendbarkeit bei Veräußerungen an
Fremde unter der Bedingung der Ver-
heirathung an einen nahen Verwandten
des Veräußerers. S. 145, S. 250.
P. K. bei fraudulösen Hypothekenbestel-
lungen eines zahlungsunfähigen Schuld-
ners. S. 160.
Pfandgläubiger.
actio communi dividundo des P., dem
ein ideeller Theil einer Sache verpfändet
ist. S. 789.
Pfandrecht.
Entstehung des P. im Wege der Exe-
cution. S. 845.
P. an Forderungen. S. 440.
P. des Vermiethers an den invectis et
illatis. S. 455.
pignus in causa judicati captum.
S. 845.
Platzgeschäft.
Begriff. S. 887.
Pferdehandel.
Anspruch auf Fütterungskosten nach Aus-
lösung des P. wegen'Mängel des Pfer-
des. S. 232.
Prozeßgesetz-Entwurf des preußi-
schen Ministeriums. S. 160.