XVI
Caution.
Befugniß, C. zu fordern. S. 589.
Umwandlung der C. S. 602.
Gesetzliche C. S- 589.
ulänglichkeit der C. S. 592.
. aus Verträgen. S. 599.
Cautio nsbestelluug.
Art der C. S. 590.
Bedeutung der C. durch Bürgen. S. 591.
C. durch baares Geld. S. 595.
Civilprozeß-E ntwurf.
Die Sprachweise u. die Fremdwörter des
neuesten C. S. 438.
Collationspflicht in Betreff einer-
kirchlichen Pfründe. — Ersitzung der-
selben. S. 255.
Compromiß s. Schiedsvertrag.
Compenfatiouseinrede gegen eine
zur Execution stehende Forderung.
S. 96.
Contumacialverhandlung in Be-
ziehung auf einen zugeschobenen Eid.
S. 55.
Creditauftrag. S. 635.
Folgen der Mandatsnatur des C.
S 644.
C. auf eine bestimmte Summe. S. 645.
D.
DarlehnSschuld.
Begründung einer wahren D. durch die
Verabredung, daß der Schuldner den
Betrag einer aus einem andern Rechts-
grunde entstandenen Schuld als Darlehn
behalten folle. S. 130.
Depositio ns fall des § 222 I. 11
A. L. R. S. 814.
D i e n st b o t e.
Voraussetzung der Entschädigungsklage
des D. gegen den Dienstherrn wegen
unrechtmäßiger Entlassung. S. 282.
Dienstvertrag.
Gültigkeit des Versprechens, für vom
Promiffar zu leistende Dienste diesem
seiner Zeit im Testamente des Pro-
mittenten eine Entschädigung zu ge-
währen. S. 234.
Diffamationsklage.
Unstatthaftigkeit der D. bei zweifelhaftem
Besitzstände. S. 495.
Distauzgeschäfte.
Begriff. S. 886.
dos.
Das privilegirte Unterpfandsrecht wegen
der ä. steht außer der Ehefrau auch
deren Kindern, diesen aber unbeschränkt,
nicht bloß in Konkurrenz mit der Stief-
mutter zu. S. 122.
Durchschnittsprobe.
Bedeutung der Zusendung einer D.
S. 520.
E.
Ehefra u.
Nichthaftung der E. für die in den ge-
wöhnlichen Haushaltnngsgefchäften ge-
machten Schulden. S. 114.
Aufhebung der Dispositionsbeschränkung
der E. rücksichtlich des vorbehaltenen
Vermögens durch einen Verzicht Seitens
des Ehemannes. S. 253.
Ehegelöbniß.
Nach gemeinem Recht steht dem Bräu-
tigam gegen die Verlobte wegen Rück-
trittes von einem E. ein Entschädi-
gungsanspruch nicht zu. S. 124.
Eheleute.
Beurtheilung ihrer Güterverhältniffe nach
den Gesetzen ihres jedesmaligen Do-
micilö. S. 456.
Eid.
Voraussetzung des Präjudizes der Ver-
weigerung des E. S. 55.
Verfahren beim Zweifel über die Trag-
weite eines Urtheils, worin auf einen
norhwendigen E. erkannt worden. S. 897.
Eidesformel.
UuzulässigkeitderAbänderung einerrechts-
kräftig feststehenden E. S. 899.
E i g e n t h u m s e r w e r b an unbeweglichen
Sachen nach dem Ges. v. 2. Febr. 1864.
S. 321.
Einführung des Rechtsmittels.
Nur das in der Einsührungöschrift be-
zeichnete Rechtsmittel gilt als eingeführt.
S. 905.
Eintragung im Wege der Beschlag-
nahme eines Grundstücks. S. 859.
Emballage.
Rechtsverhältniß zwischen Verkäufer u.
Käufer einer von einem andern Orte
gesandten Waare rücksichtlich der E.
S. 803.
Erbschaftskauf. S. 105.
Crbschaftsstempel.
Unstatthastigkeit des Manifestationseides
zur Ermittelung des E. S. 926.
Erbschaftstheilung.
Stempelfreiheit von Kaufverträgen unter
Theilnehmern an einer Erbschaft. S. 104.
Ersitzung nach dem Gef. v. 2. Februar
1864. S. 321.
exceptio quanti minoris.
Beweislast nach Verbrauch der Waare.
S. 925.
Execution.
Freilassung der unentbehrlichsten Klei-
dungsstücke für den Schuldner u. seine
Familie. S. 210.
Beurtheilung der Competenzfrage rück-
sichtlich der E. aus einem österreichischen
Urtel. S. 476.