6.
Rechtsfälle
6.1.
Compensationseinrede gegen eine zur Execution stehende Forderung
Mitgetheilt von dem Herrn Rechtsanwalt Dr. Bohlmann in Berlin
96
Rechtfälle.
ttr. 1.
Lompensationseinredk gegen eine zur tanttioii stehende Fordrrnng.
Mitgetheilt von dem Herrn Rechtsanwalt vr. Bohlmann in Berlin.
Erkenntniß des Obertribunals zu Berlin (IV. Senat) vom 29. Juni
1871 in Sachen Friedrich Müller wider C. G. Schott:
Der Kaufmann Schott hatte gegen den jetzigen Kläger Müller eine
rechtskräftig ausgeklagte Forderung, wegen deren er einen Arrest auf ein
Activum seines Schuldners ausbrachte. Da erinnerte sich Müller, ebenfalls
eine, wenn auch schon aus der Zeit vor Ausklagung der Schuld
gegen ihn herstammende, rechtskräftige Forderung gegen Schott erworben
zu haben. Er hatte jedoch die kompensationsweise Gegenüberstellung
letzterer Post im Prozesse versäumt. Er stellte nun seinerseits, ohne
einen eigentlichen Einwand in der Executionsinstanz zu erheben, eine
selbstständige Klage gegen Schott an, in welcher er erklärte, nunmehr den
Entschluß zur Kompensation erst gefaßt zu haben. Dieses sei ein
Faktum, welches sich erst nach der Instruction des Schott'schen Processes
gegen ihn ereignet habe.
Beide Vorderrichter wiesen die Klage ab, indem sie in der Klage
auf Arrestaufhebung nur eine andere Form des Widerspruchs in der
Executionsinstanz sahen und den § 6 der Verordnung vom 4. März
1834 für entscheidend hielten.
Der rc. Müller griff diese Entscheidung mit der Nichtigkeits-
beschwerde an, indem er ausführte: Da zur Kompensation auch der er-
klärte Wille gehöre, kompensiren zu wollen und dieser Wille sowohl
wie seine Geltendmachung ein rein sacultatives Faktum sei, welches
der Schuldner erst neu erbringe, so habe in der That das für die Kom-
pensation entscheidende Faktum sich erst nach verlaufener Instruction
zugetragen. Außerdem aber mache er ja ein rechtskräftiges Judikat
geltend, und der § 6 meine Ansprüche, die erst neu in der Executions-
instanz factisch erörtert würden. Implorat erwiderte, daß der § 6
auch bei der Kompensationseinrede diejenigen Fakta meine, welche