8.16.
Hafner, Dr. H., Mitglied des schweiz. Bundesgerichts: Das Schweizerische Obligationenrecht mit Anmerkungen und Sachregister
8.17.
Rohmer, Dr. Gustav, k. bayer. Bezirksamtsassessor: Die Handwerkernovelle. Ergänzungsband zur zweiten und dritten Auflage von Dr. Robert von Landmann's Kommentar zur Gewerbeordnung
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Literatur.
15.
Das Schweizerische Gbligattonenrecht mit Anmerkungen und Sachregister.
Herausgegeben von vr. H. Hafner, Mitglied des schweiz. Bundesgerichts.
Zweite ganz neu bearbeitete Auflage I. und II. Abtheilung. Zürich
1896/98. Art. Institut Orell Füßli.' (M. 5,—.)
Die neue Auflage dieser Ausgabe des schweizerischen Obligationen-
rechts ist recht geeignet, den Einfluß, welchen unser Bürgerliches Ge-
setzbuch und seine Vorarbeiten auf die Jurisprudenz auch außerhalb der
Reichsgrenzen ausübt, zu veranschaulichen. Während bei den einzelnen
Paragraphen die entsprechenden Stellen der französischen, österreichischen
und preußischen Gesetzgebung, des deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs vom
21. Titel ab angeführt sind, lassen die Anmerkungen selbst von vorn-
herein des Verfassers eingehendes Studium der Motive des I. Ent-
wurfs und ihre Dienstbarmachung für die Auslegung des schweizerischen
Rechts erkennen. Der Verfasser hat neben der im Vordergrund stehenden
bundesgerichtlichen Judikatur auch die Rechtsprechung des Reichsober-
handelsgerichts und des Reichsgerichts fortlaufend angezogen und in
dankenswerther Weise die Literatur berücksichtigt. Die Anmerkungen
sind knapp und klar gehalten; zu beanstanden ist nur die der Raum-
ersparniß gemachte Konzession übermäßig kleinen Druckes.
Nach dem — bereits in Aussicht gestellten — Erscheinen des letzten
Theils, welcher auch Verweisungen auf das deutsche Handelsgesetzbuch
enthalten soll, wird die Ausgabe den deutschen Juristen ein zuverlässiger
Berather in den Fragen des schweizerischen Obligationenrechts sein.
Neumann.
16.
Die Handwerkernovelle. (Gesetz vom 26. Juli 1897 betr. die Abänderung der
Gewerbeordnung.) Bearbeitet von I>r. Gustav Rohmer, k. bayer.
Bezirksamtsassessor. Ergänzungsband zur zweiten und dritten Auflage
von Or. Robert von Landmann's Kommentar zur Gewerbeordnung.
München 1898. C. H. Beck'sche Verlagshandlung, Oskar Beck. (M. 3,—.)
Die dritte Auflage des Dr. von Landmann'schen Kommentars zur
Gewerbeordnung ist Bd. 41 dieser Beiträge S. 462 und 895 ange-
zeigt. Bei Ausgabe des zweiten Bandes der dritten Auflage ist bereits
auf die Nothwendigkeit hingewiesen worden, einen Ergänzungsband
folgen zu lassen, welcher die im Hauptwerk nicht mehr möglich gewesene
Erläuterung der Handwerkernovelle vom 26. Juli 1897 enthalte. Dieser
Ergänzungsband liegt jetzt vor. Der Herausgeber desselben bemerkt in
seinem Vorworte, daß die Novelle mit Ausnahme des Abschnitts III
i>es Tit. VI über die Handwerkskammern (§§ 103 bis 103 g) und der
§§ 129 bis 133 (besondere Bestimmungen für Handwerker über das
Lehrlingswesen, Meistertitel) am 1. April 1898 in Kraft getreten, daß
ferner für den noch nicht in Kraft getretenen Theil des Gesetzes einzel-
staatliche Vollzugsbestimmungen noch nicht erschienen sind. Cr glaubt
jedoch, daß dieser Umstand die Ausgabe des vorliegenden Ergänzungs-