Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 25 = 3.F. Jg. 5 (1881))

16.16. Uebersicht rechtswissenschaftlicher Zeitschriften

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Literatur.

zahlreiche, Zusätze und Berichtigungen. Der verdiente Beifall der Berufs-
genossen wird auch ihr nicht fehlen.
8. Preußisch-Deutscher Gesetz-Codex. Ein chronologisch geordneter Abdruck der
in der Ges.-Samml. für die K. Preuß. Staaten von 1806, im Bundes-
Gesetzblatt und im Reichs-Gesetzblatt von 1871 an bis auf die neueste Zeit
enthaltenen Gesetze, Verordnungen, Kabinetsorders, Erlasse rc. mit Rücksicht
auf ihre noch jetzige Gültigkeit und praktische Bedeutung, zusammengestellt
von Paul Stöpel, König!. Zustizrath. Dritte Auflage. Frankfurt a. O.
Druck und Verlag der K. Hofbuchdruckerei Trowitzsch und Sohn. 1880.
Auf das Erscheinen der neuen Auflage des Stöpel'schen Gesetz-Codex
ist S. 509 dieses Jahrganges aufmerksam gemacht. Von derselben sind
bereits 16 Lieferungen (3 Bände und der Anfang des 4. Bandes) ausge-
geben, welche die Gesetze bis zum 19. Dezember 1874 enthalten. Voll-
ständigkeit und Sorgfalt bei der Prüfung der Fragen nach der fortdauern-
den Geltung der einzelnen Gesetze habe ich bei summarischen Prüfungen
nirgends vermißt. Das ursprünglich fortgelassene Gesetz vom 10. Mai 1851,
betreffend den Ansatz und die Erhebung von Gerichtskosten, dessen theilweiser
Fortbestand außer Zweifel steht, ist beim Abdruck des Gesetzes vom
9. Mai 1854 nachgetragen. Dabei hätte auch § 9 des Gesetzes vom
9. Mai 1851 über die den Justizbeamten zu bewilligenden Kommissions-
gebühren berücksichtigt werden sollen.
Die Bemerkung über die unterlassene Heftung der einzelnen Lieferungen
ist bisher nicht beachtet. Küntzel.

71.
Uebersicht rechtswissenschaftlicher Zeitschriften.
Archiv für civilistische Praxis, herausgegeben von. Bülow, Degenkolb.
Franklin, Mandry, Professoren der Tübinger Juristenfakultät. 64. Band.
(N. F. 14. Band). Freiburg i. B. und Tübingen. Akademische Verlags-
buchhandlung von I. C. B. Mohr (Paul Siebeck) 1880.
Erstes Heft.
Bülow, dispositives Civilprozeßrecht und die verbindliche Kraft der Rechtsord-
nung.
Ruhstrat, über die Klagen auf Erstattung von Jmpensen und über generelle
negotiorum gestio.
Curtius, über das Handeln der Korporationen.
Zweites und drittes Heft.
Wach, das Geständniß.
Schwalbach, Rechtshängigkeit und formelle Rechtskraft.
Cretschmar, das Pfand- bezgl. Vorzugsrecht des Vermiethers.
Cohn, über die servitus altius tolleuäi.
Hellwig, Eigenthumsübertragung zur Sicherung einer Forderung.
Schlayer, hypothekarische Sukzession.

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