Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 25 = 3.F. Jg. 5 (1881))

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Literatur.

Rechtsanwalt. Dritte vermehrte Auflage. Berlin und Leipzig. Verlag
von I. Guttentag (D. Collin). 1881.
Wie der Titel besagt, enthält das Buch eine Zusammenstellung aller
nicht besonders im Guttentag'schen Verlage erschienenen Reichsgesetze in
chronologischer Ordnung, anfangend mit der Verordnung vom 26. Juli
1867 betreffend die Einführung des Bundesgesetzblatts und abschließend
mit der Verordnung vom 28. Juli 1880 betreffend die Schiffsmeldungen
bei den Konsulaten des deutschen Reichs. Soweit wir absehen, wird kaum
ein für die Rechtspflege erhebliches Gesetz übergangen sein. Das Buch ist
deshalb zum praktischen Gebrauch geeignet. Es schließt mit einem sorg-
fältigen Register.
Nr. 11. Civilprozehordnung mit Gerichtsverfassungsgeseh, Einführungs-
gesehen, Nebengesetzen und Ergänzungen. Textausgabe mit Anmer-
kungen und Sachregister von R. Sydow, Amtsrichter in Halle a. S.
Zweite vermehrte Auflage. Berlin und Leipzig. Verlag von Z. Guttentag
(D. Collin). 1881.
Es ist gewiß als ein Beweis für die praktische Brauchbarkeit dieser
Textausgabe anzusehen, daß in verhältnißmäßig kurzer Zeit eine zweite
Auflage derselben hat erscheinen müssen. Wir erkennen auch an, daß der
Verfasser bemüht gewesen ist, das Material zu ergänzen. So sind die vom
Reiche erlassenen Nebengesetze zum G.V.G. und der C.P.O., sofern sie
nicht der Guttentag'sche Verlag besonders edirt hat, vollständig mitgetheilt.
Es wird ferner auf die Ausführungsgesetze der größeren Bundesstaaten Bezug
genommen. Seite 163 bis 206 befindet sich ein Verzeichniß der Orte,
welche Sitze ordentlicher Gerichte sind. Die Noten werden immer voll-
ständiger. Sie berücksichtigen jetzt auch die eingreifenden Entscheidungen
des Reichsgerichts. Auf diese Weise hat das Buch einen Umfang von
684 Seiten gewonnen. Wir meinen, daß hiermit die Grenze für ein
kurzes, zur ersten Orientirung bestimmtes, leicht transportables Buch er-
reicht, oder vielleicht schon überschritten ist. Wir möchten dem Verfasser
und dem Verleger anheimstellen, ob es sich bei einer neuen und vermuthlich
wiederum vermehrten Auflage nicht empfiehlt, entweder das Gerichtsver-
fassungsgesetz besonders zu ediren oder ein größeres Format zu wählen.
Abgesehen von diesem Bedenken zweifeln wir nicht an der günstigen Auf-
nahme des Buches. Rassow.
5. Sie Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869. Mt allen Zusätzen und
Aenderungen der Reichsgesetzgebung. Für den praktischen Gebrauch be-
arbeitet von einem höheren Regierungs-Beamten. Erster Th eil. Ge-
werbe-Ordnung mit Abänderungs-Gesetzen. Fünfzehnte, völlig umgearbeitete
Auflage. Berlin. Fr. Kortkamps.
Die vorliegende Ausgabe der Gewerbe-Ordnung ist in erster Linie
für den praktischen Gebrauch der Gewerbetreibenden bestimmt. Sie enthält
außer einem korrekten Abdruck des mit orientirenden Ueberschriften ver-
sehenen Textes der Gewerbe-Ordnung, wie er sich nach den Gesetzen von

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